Beschlussvorlage - 1/0091/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadt Schönberg stellt im Haushaltsjahr 2025 Fördermittel für soziale und kulturelle Projekte zur Verfügung. (10.000,-€)

Die Anträge wurden gemäß der (alten) Satzung vom 01.01.2022 eingereicht. Dies führt zu einer Überschneidung mit der aktuellen Satzung vom 24.01.2025. Daher weichen die Anträge von der gültigen Richtlinie ab.

 

Es wurden neun Anträge fristgerecht bis zum 01.02.2025 eingereicht. Die vorliegenden Anträge erfüllen die Förderbedingungen. Insgesamt werden 5.650,00 € beantragt.

Der Vorlage liegen die Anträge, eine Übersicht sowie die Förderrichtlinie als Anlagen bei.

 

Die Verwendungsnachweise für das Jahr 2024 liegen ebenfalls vor und sind der Vorlage beigefügt. Die Abgabefrist war der 31.12.2024. Bis auf den Nachweis vom Badeteich e.V. wurden alle Nachweise fristgerecht eingereicht.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Stadt Schönberg beschließt die Fördermittelvergabe gemäß der anliegende Übersicht.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

5650,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

10.000,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

28100-54159

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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