Beschlussvorlage - 6/0187/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der bestehende Gesellschaftsvertrag der Grundstücksgesellschaft Stadt Schönberg mbH stammt bereits aus dem Jahr 1996.

Im Jahr 2017 wurde der bestehende Gesellschaftervertrag nur geringfügig geändert bzw. angepasst. Eine Lesefassung des bestehenden Gesellschaftervertrages liegt als Anlage bei.

Mit der Neufassung der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) 2024 wird eine erneute Anpassung des Gesellschaftervertrages erforderlich.

Auf Grund dieser Sachlage und dem Umstand, dass der bestehende Vertrag noch alte bzw. überholte Regelungen enthält (z.B. aus der Hauptamtlichkeit der Stadt) wird eine vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages favorisiert.

 

Der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung haben sich in ihrer Sitzung am 27.01.2025 mit der Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschäftigt. Der Entwurf wurde ausführlich besprochen und durch die Mitglieder des Aufsichtsrates wurde eine Zustimmung signalisiert.

Allerdings wünschte der Aufsichtsrat, dass der Entwurf noch einmal durch den für die Stadt Schönberg bzw. des Amtes Schönberger Land tätige Rechtsanwalt geprüft werden sollte.

 

Die Prüfung des Entwurfs durch den Rechtsanwalt ergab keine Bedenken.

 

Es wurden lediglich folgende Anmerkungen vorgebracht:

  1. § 7 Nr. 6 des Gesellschaftsvertrages – vorgesehene Einladung zur Aufsichtsratssitzung (einfacher Brief/ Telefax/ E-Mail) zwar praxisorientiert aber ggf. Streitpotenzial beinhaltet,
  2. § 8 Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages – gewählte Formulierung – Möglichkeit der Beschlussfassung auch auf „anderem Wege“, Frage, welche Möglichkeiten sich daraus ergeben;
  3. § 17 des Gesellschaftsvertrages – Konkursverfahren durch Insolvenzverfahren zu ersetzen.

 

Die Geschäftsführung hat die Anmerkungen teilweise berücksichtigt und wie folgt in den neuen Entwurf eingearbeitet:

 

zu 1. § 7 Nr. 6 – aus Gründen der Praktikabilität bleibt die getroffenen Regelung zur  Einladung der Aufsichtsratssitzung (auch) per E-Mail bestehen.

zu 2. § 8 Nr. 4 – Die Formulierung das Beschlüsse des Aufsichtsrates auch auf „anderen  Wege“ erfolgen kann, wurde wie folgt konkretisiert – „(z.B. durch Abstimmung per E-              Mail oder Messenger-Dienste)“.

zu 3. § 17 – Das Wort „Konkursverfahren“ wurde durch „Insolvenzverfahren“ ersetzt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Schönberg genehmigt die Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücksgesellschaft Stadt Schönberg mbH.

Der vorliegende Entwurf zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücksgesellschaft Stadt Schönberg mbH wird gebilligt.

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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