Beschlussvorlage - 2/0086/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Gemäß § 60 (1) KV M-V hat die Stadt Dassow für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Stadtvertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Stadt Dassow zum 31. Dezember 2023 in seiner Sitzung am 26.02.2025 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und in seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Gemäß § 60 (5) KV M-V hat die Stadtvertretung gesondert über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.02.2025 die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2023 empfohlen.

 

 

Nach Auflösung der Deckungskreise verbleiben ausgabeseitig Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 577.285,93 €. Diese ergeben sich im Wesentlichen im Bereich der laufenden Abschreibungen (T€ 375,1), aufgrund der an die Grundstücksgesellschaft der Stadt Dassow weitergereichten Zuwendung (Auszahlung als Investitionszuschuss) zur Ablösung von Altverbindlichkeiten für die kommunale Wohnungswirtschaft (T€ 110,2), infolge von Verlusten aus dem Abgang von Anlagevermögen (T€ 43,3 u.a. Auflösung Tilgungsanteil Altschuldenkredit, Abgang nicht aktivierungsfähige Vermögensgegenstände im Rahmen der Aktivierung KiTa Bahnhofstraße) sowie durch die Abrechnung der Umsatzsteuer 2020-2022 für den BgA Strandparkplätze (T€ 22,7).

Die Deckung der Haushaltsüberschreitungen erfolgt vollständig durch noch verfügbare Mittel aus Minderausgaben bzw. durch Mehreinnahmen Die Übersicht zu den HH-Überschreitungen und verfügbaren Mitteln ist als Anlage beigefügt.

Die Notwendigkeit vorgenannter Haushaltsüberschreitungen wird durch Beschluss der Stadtvertretung anerkannt.

 

Für das Berichtsjahr wurde ein Jahresüberschuss vor Veränderung der Rücklagen i. H. v. 1.961.830,66€ erwirtschaftet. Eine Entnahme aus der Kapitalrücklage gem. § 18 (4) GemHVO-Doppik M-V erfolgte in Höhe von T€ 14,3 (Deckung aufwandswirksame Auflösung Tilgungsanteil Investitionszuschuss GGD) sodass am 31.12.2023 ein Jahresüberschuss i. H. v. 1.976.127,68 € ausgewiesen wird. Insgesamt konnte der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung erreicht werden.

 

In der Finanzrechnung wurde zum Bilanzstichtag ein Überschuss i. H. v. 2.277.572,80 € realisiert. Eine nach § 12 (4) GemHVO-Doppik M-V vorgenommene Einzahlungsverrechnung aus dem Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen führte zur Deckung des Investitionssaldos.

Die liquiden Mittel der Stadt Dassow stiegen um T€ 2.096,8 an und saldieren sich zum 31.12.2023 auf insgesamt 10.105.045,43 €.

Der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung konnte erreicht werden.

 

Zum Jahresabschluss 2023 bestehen für die Stadt Dassow Kreditverbindlichkeiten i. H. v. 949.552,50 €

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Dassow beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Stadt Dassow zum 31. Dezember 2023 i. d. F. vom 20.02.2025.

 

Im Haushaltsjahr 2023 wurde in der Ergebnisrechnung ein Jahresüberschuss vor Veränderung der Rücklagen in Höhe von 1.961.830,66 € erwirtschaftet. Nach Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage (T€ 14,3) saldiert sich das Jahresergebnis 2023 auf 1.976.127,68 €.

Der Ergebnisvortrag nach 2024 beträgt, unter Berücksichtigung der Vorträge aus Haushaltsvorjahren, 5.669.682,03 €.

 

Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 577.285,93 € wird die Notwendigkeit anerkannt. Die Deckung erfolgt vollständig durch Minderausgaben bzw. Mehreinnahmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

2. Beschlussvorschlag (gesonderte Abstimmung)

Die Stadtvertretung Dassow beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2023.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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