Beschlussvorlage - 4/0197/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss: Bau eines Gehweges in Schattin (drittes Gehöft bis "Hof Alte Zeiten")
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Martin Blöcker
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Lüdersdorf
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Vorberatung
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06.05.2025
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lüdersdorf
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Entscheidung
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27.05.2025
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Sachverhalt
Die Gemeinde Lüdersdorf beabsichtigt einen Gehweg in Schattin, drittes Gehöft bis „Hof Alte Zeiten“, herzustellen.
Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Lüdersdorf vom 07.01.2025 soll in diesem Jahr mit den Planungsleistungen begonnen werden. Erste Haushaltsmittel für den Beginn der Planungsleistungen (LPH 1 – 5) wurden bereitgestellt, so dass die Planung soweit vornagetrieben werden kann, dass ein qualifizierter Förderantrag gestellt werden kann (vollständige Planung und Vorliegen aller Stellungnahmen der relevanten behörden). Die Schätzung der Gesamtbaukosten ergibt sich nach Beginn der Planung.
Fraglich ist, ob Fördermittel gewährt werden. Dies wird sich dann im Rahmen der Beantragung herausstellen. Die Straße dort ist vor einigen Jahren bereits gefördert worden. Deshalb müsste sich die Gemeinde bereits vorab positionieren, ob das Vorhaben notfalls auch ohne Fördermittel umgesetzt werden soll.
Hinweis:
Derzeit sind die Förderrichtlinien für die kommende ILERL M-V-Förderung noch nicht bekannt. Daher kann noch nichts zu den Voraussetzungen gesagt werden. Auch Förderquoten o. ä. sind noch nicht bekannt.
Die bisherige Förderrichtlinie ist ausgelaufen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeinde Lüdersdorf beschließt die Herstellung eines Gehweges in Schattin, drittes Gehöft bis „Hof Alte Zeiten“ unter der Voraussetzung der Gewährung von Fördermitteln und einer gesicherten Finanzierung.
Die erforderlichen Mittel sollen jeweils im Haushalt abgebildet werden.
Die Verwaltung wird mit der Durchführung der jeweils erforderlichen Vergabeverfahren beauftragt, inkl. Zuschlagsentscheidungen. Die jeweiligen Zuschlagserteilungen erfolgen gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Lüdersdorf.
