Beschlussvorlage - 4/0208/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Dorfteich in Rosenhagen (Flurstück 66, Flur2, Gemarkung Rosenhagen) ist im Laufe der Zeit in weiten Teilen verlandet und zugewachsen. Immer wieder kommt der Wunsch auf, diesen Teich wiederherzustellen.

 

Seitens der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) kam im Rahmen der Beratungen zum B-Plan 26 der Hinweis, dass man es sich von dort vorstellen könne, einer „Renaturierung“ des auch als Biotop eingestuften Teiches zuzustimmen.

 

Eine „Renaturierung“/Wiederherstellung hätte für die Stadt mehrere Nutzen.

Es wäre wieder eine Stelle mehr gepflegt. Vorteil der Maßnahme ist auch, dass die Stadt über die nächsten Jahre erst einmal Ruhe mit der Unterhaltung hat.

Zum anderen könnte sich aus der Wiederherstellung auch die Herstellung eines Löschwasservorrates ergeben. In Folge Niederschlags, Einleitung bisherigen Niederschlags aus der Umgebung sowie Einleitung von Niederschlagswasser aus dem neuen B-Plangebiet 26 erfolgt jedenfalls zunächst genug Zufluss, der durch das im Rahmen der Erschließung des B-Plan 26 neu herzustellende Auslaufbauwerk auch zurückgehalten wird.

 

Die Wiederherstellung würde zu Lasten der Stadt Dassow erfolgen. Aus der Erfahrung heraus ist nach jetziger Informationslage wohl mit Kosten nicht unter 50.000,00 € (zuzüglich Planungsleistungen) zu rechnen. Kostentreiber dabei ist erfahrungsgemäß die Entsorgung des Baggergutes (Entnahme Vegetationsbestand, Sedimente, Teichschlamm, etc.), Maßnahmen zur Eingriffsminimierung und der eigentlich Eingriffsausgleich.

Für Maßnahmen am Gewässer ist eine Naturschutzgenehmigung notwendig. Es muss damit gerechnet werden, dass die UNB dafür eine Naturschutzfachplanung mit qualifizierten Unterlagen benötigt (Übersichts- und Lagepläne, Erläuterungsberichte, Kompensationsmaßnahmen, Fachplanung Natur- und Artenschutzbelange, etc.).

 

In Hinblick auf das Ziel, dass der Teich auch wieder der Löschwasserbevorratung dienen kann, wäre es denkbar, Fördermittel für die Wiederherstellung einzuwerben. Bisher wurde nach der ILERL M-V (Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung) die Schaffung und Erhaltung von Löschwasserentnahmestellen (u. a. „Reaktivierung … von Löschwasserteichen“) mit bis zu 30.000,00 € gefördert. Diese Richtlinie ist allerdings im vergangenen Jahr ausgelaufen. Die für dieses Jahr angekündigte Erneuerung der Förderrichtlinie ist bisher noch nicht bekanntgemacht. Deshalb kann zu künftigen Fördermöglichkeiten und Quoten noch nichts gesagt werden.

 

Die Wiederherstellung des Teiches in Rosenhagen ist im aktuellen Doppelhaushalt 2025/2026 nicht geplant. Die Finanzierung wäre durch Mittelverschiebungen aus anderen Projekten sicherzustellen oder durch einen Nachtragshaushalt. Da sich die Notwendigkeit eines Nachtragshaushaltes insgesamt abzeichnet, wird empfohlen die Maßnahme dort mit aufzunehmen:

Investitionskosten, geschätzt 80.000,00 € (50.000,00 € Wiederherstellung, 30.000,00 € Planung und Eingriffs-Ausgleich)

Zuwendung 30.000,00 €

Eigenmittel 50.000,00 €

Die Zahlen basieren auf der jetzigen Informationslage.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadt Dassow beschließt die Wiederherstellung des Dorfteiches in Rosenhagen (Flurstück 66, Flur2, Gemarkung Rosenhagen).

Die Durchführung der erforderlichen Vergabeverfahren zur Erlangung der Zustimmung der relevanten Behörden (Naturschutzgenehmigung) sowie für die Wiederstellungsarbeiten obliegt der Verwaltung, inkl. Zuschlagsentscheidungen. Die Zuschlagserteilungen erfolgen gemäß Hauptsatzung.

Es sollen Fördermittel eingeworben werden.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch einen Nachtragshaushalt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

M

Mittelbereitstellung über Nachtragshaushalt.

Investitionskosten, geschätzt 80.000,00 € (50.000,00 € Wiederherstellung, 30.000,00 € Planung und Eingriffs-Ausgleich)

Zuwendung    30.000,00 €

Eigenmittel    50.000,00 €

 

 

 

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