Beschlussvorlage - VO/4/338/2006

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Gestaltung des Kirchsteiges hat es bereits eine Sitzung gegeben. Der Kirchsteig ist Bestandteil des Sanierungsgebietes.

 

Folgende Punkte sind daher im Rahmen der Gestaltung in die Planung einzubeziehen:

a)       Das Fußband aus Kleinpflaster beginnt als optische Führung mit der Häuserkante An der Kirche.

b)       Der gesamte Weg ist als Fahrweg in einer Breite von 3 m auszuführen, davon 2 m mittig aus Kleinpflaster als vernünftiges Maß für Begegnungsverkehr (Fußgänger/ Kinderwagen/ Rad) und jeweils beidseitig mit 50 cm Großpflaster.

c)       Kleinpflaster kann aus der Rudolf-Hartmann-Straße verwendet werden, Großpflaster vom Bauhof aus der ehemaligen Lübecker Straße.

d)       Am Rand erfolgt eine Muldenausbildung für die Regenentwässerung. Einläufe werden in angemessenen Abständen an die vorhandene Leitung angeschlossen.

e)       Die Beleuchtung des Weges erfolgt in ähnlicher Art wie An der Kirche, nur in kleinerer Ausführung.

f)         Für den Höhenausgleich sind in jedem Fall 2 Ruhezonen notwendig

g)       Die Abstimmung bezüglich Zufahrt des Oberteichgrundstücks muss erfolgen

h)       Vertragliche Klärung zwischen Kirche und Pächter, welche Absichten auf der Privatfläche  vorgesehen sind.

Der Lageplan zum erneuten Entwurf ist in der Anlage beigefügt, ebenso die Stellungnahmen der Denkmalpflege sowie des Rahmenplaners. Beide stehen der vorgelegten Planung positiv gegenüber.

Die Bereitstellung bzw. Verwendung der Pflastermengen aus der R.-Hartmann-Straße ist für diese Maßnahme zu sichern.

Weitere Fragen kann Herr Hinrichs vom Planungsbüro gerne beantworten. 

  

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss empfiehlt:

Der vorliegende Entwurf wird gebilligt.

Der E 6.3 Antrag ist entsprechend vorzubereiten und zur förderrechtlichen Anerkennung einzureichen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Baukosten sind auf voraussichtlich 105.000 € geschätzt, davon entfallen Eigenmittel in Höhe von 1/3 auf die Stadt Schönberg.

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