Beschlussvorlage - 1/0095/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadtvertretung Schönberg beschloss in ihrer Sitzung vom 17.12.2024 unter TOP 10 die Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Schönberg.

 

Mit Schreiben vom 10.03.2025 macht die untere Rechtsaufsicht im Rahmen des Anzeigeverfahrens Rechtsverletzungen geltend, sodass die im Dezember 2024 beschlossene Neufassung der Hauptsatzung nicht durch den BGM ausgefertigt und öffentlich bekannt gemacht werden darf.

Der in der Hauptsatzung vorgesehene § 8 a (Teilnahme mittels Bild- und Tonübertragung in Katastrophenfällen) verstößt aufgrund fehlender Datenschutzregelungen gegen die §§ 29 a und 29 b der Kommunalverfassung M-V.

Aufgrund dessen ist die Neufassung der Hauptsatzung erneut zu beschließen und bei der unteren Rechtsaufsicht anzuzeigen. Das Schreiben der Kommunalaufsicht ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Des Weiteren wird im Rahmen des Anzeigeverfahrens darauf hingewiesen, dass gewisse Formulierungen in der Hauptsatzung zur Schaffung von Rechtssicherheit und – klarheit umzuformulieren sind. Dies betrifft im Besonderen die §§ 11 Abs. 2 und 12 Abs. 1 der Hauptsatzung.

(Hinweis der Verwaltung:

Eine Anpassung des § 1 der Hauptsatzung (Stadtgebiet) ist aktuell nicht möglich, da – wie im Schreiben der unteren Rechtsaufsicht ausgeführt – weitere Anweisungen des Ministeriums abzuwarten sind.)

 

Zusätzlich ist eine Korrektur der Nummerierung des Paragrafen „In-Kraft-Treten/Außer-Kraft-Treten“ von 17 zu 16 erforderlich.

 

Ein korrigierter Entwurf der Neufassung der Hauptsatzung ist der Vorlage als Anlage beigefügt (Änderungen sind rot markiert).

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Schönberg.

 

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Finanz. Auswirkung

 

keine

 

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Anlagen

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