Beschlussvorlage - 3/0036/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Herr Jörn Stange wurde am 28.02.2025 zum Gemeindewehrführer der Gemeindewehr Schönberg gewählt.

Nach § 12 Abs. 1 BrSchG (Brandschutz und Hilfeleistungsgesetz M-V) vom 21.12.2015 bedarf Die Wahl des Gemeindewehrführers der Zustimmung der Stadtvertretung.

Nach § 4 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V werden den

gewählten und bestellten Führungskräften nach abgeschlossener Mindestausbildung für Ihre

Funktion der ihm laut Gesetz aufgeführte Dienstgrad verliehen.

 

Herr Jörn Stange hat die geforderte Mindestausbildung, Gruppenführer, Zugführer, Leiter einer Feuerwehr und Führer von Verbänden abgeschlossen, es ist der Dienstgrad Hauptbrandmeister zu verleihen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg stimmt der Wahl des Herrn Jörn Stange zum Gemeindewehrführer der Stadt Schönberg zu. Für die Dauer der Wahlperiode (6 Jahre) wird Herr Jörn Stange zum Ehrenbeamten ernannt und erhält den Dienstgrad Hauptbrandmeister.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

20.880,00 €

3.480,00 €

3.480,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

12600.5019

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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