Informationsvorlage - 2/0095/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Schreiben vom 29.04.2025 informierte der Landkreis Nordwestmecklenburg über den Entwurf des 1. Nachtragshaushaltes für 2025 und der beabsichtigten Festsetzung des Kreisumlagehebesatzes, welcher von derzeit 41,0 % auf 43,5 % angehoben werden soll.

 

Um die finanzielle Lage der kreisangehörigen Städte und Gemeinden besser einschätzen zu können, wurde um eine Mitwirkung in Form einer Prüfung der dauerhaften, strukturellen Unterfinanzierung gebeten. Der Betrachtungszeitraum umfasst unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung die sechs Haushaltsvorjahre, das Haushaltsjahr und die drei folgenden Haushaltsjahre.

Die Salden der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12. der letzten Haushaltsjahre weisen einen positiven Vortrag aus, so dass keine dauerhafte und strukturelle Unterfinanzierung beschieden werden kann und eine Übermittlung der Daten verwaltungsseitig entbehrlich ist.

 

Die im Haushalt geplanten Mittel für die Kreisumlage werden bei einer tatsächlichen Erhöhung der Kreisumlage nicht ausreichen, sodass die Deckung der Mehrausgaben durch Einsparungen in anderen Positionen erfolgen muss oder die zusätzlichen Haushaltsmittel über einen Nachtragshaushalt bereitgestellt werden müssen.

 

Bei einem Kreisumlagehebesatz von 43,5 v.H. ergibt sich eine Umlage von 2.785.123,58 €, mithin eine Erhöhung um 160.064,57 €.

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