Beschlussvorlage - 4/0195/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Lüdersdorf beabsichtigt den ländlichen Weg zwischen Klein Neuleben und Groß Neuleben auszubauen.

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Lüdersdorf vom 07.01.2025 soll in diesem Jahr mit den Planungsleistungen begonnen werden. Erste Haushaltsmittel für den Beginn der Planungsleistungen wurden bereitgestellt, so dass die Planung soweit vornagetrieben werden kann, dass ein qualifizierter Förderantrag gestellt werden kann. Die Schätzung der Gesamtbaukosten ergibt sich nach Beginn der Planung.

 

Anhand der Planung (zunächst LPH 1 – 5) und nach Vorliegen sämtlicher Stellungnahmen und Zustimmungen der relevanten Behörden wird ein Förderantrag für den Ausbau gestellt. Der tatsächliche Baubeginn ist dann abhängig vom Zeitpunkt der Gewährung von Fördermitteln.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Lüdersdorf beschließt den Ausbau des ländlichen Weges zwischen Klein Neuleben und Groß Neuleben unter der Voraussetzung der Gewährung von Fördermitteln und einer gesicherten Finanzierung.

Die erforderlichen Mittel sollen jeweils im Haushalt abgebildet werden.

Die Verwaltung wird mit der Durchführung der jeweils erforderlichen Vergabeverfahren beauftragt, inkl. Zuschlagsentscheidungen. Die jeweiligen Zuschlagserteilungen erfolgen gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Lüdersdorf.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Zunächst Planungsleistungen (LPH 1- 5) zur Beantragung von Fördermitteln. Dafür sind im Haushalt 2025 und 2026 jeweils 35.000,00 € eingestellt (7.54101.096.44).

Weitere Haushaltsplanungen dann anhand der Planung.

 

 

 

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