Beschlussvorlage - 3/0044/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligung an der Zentralbeschaffung GWL-1 des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Sebastian Gutt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss der Stadt Schönberg
|
Vorberatung
|
|
|
05.06.2025
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss der Stadt Schönberg
|
Vorberatung
|
|
|
24.06.2025
| |||
●
Bereit
|
|
Stadtvertretung Schönberg
|
Entscheidung
|
|
Sachverhalt
Mit Datum vom 18.07.2024 erfolgte seitens des Landesamtes für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern (LPBK M-V) die Bedarfsabfrage für die Zentrale Beschaffung der Gerätewagen-Logistik (GWL-1 und GWL-2).
Seitens des Amtes wurde Anfang August 2024 eine unverbindliche Interessenbekundung für die Stadt Schönberg abgegeben.
Hintergrund der Interessenbekundung ist, dass die Feuerwehren Schönberg sowie Bad Kleinen den besonderen Einsatzschwerpunkt zur Vorhaltung eines Bahnrettungssatzes inklusive der technischen Hilfeleistung auf dem Schienennetz durch den Landkreis NWM gemäß § 3 Abs. 3 des Brandschutz- und technischen Hilfeleitungsgesetzes M-V (BrSchG M-V) zugewiesen wurde. Die Kosten für den Bahnrettungssatz wurden vollständig durch den Landkreis NWM getragen.
Für den Gerätewagen-Logistik 1 wurden seitens des Amtes im Oktober 2024 Fördermittel in Höhe von 80 % der förderfähigen Kosten (derzeit 190.000,- €) beantragt und mit dem Bescheid vom 05.05.2025 gewährt.
Mögliche Fragen:
1. Soll dadurch ein Fahrzeug ersetzt werden?
Ja, das vorhandene LF 16 (ehem. FF Lockwisch) wird dadurch ersetzt und über Zollauktion veräußert. Das vorhandene LF 16 ist Baujahr 1990 und wird daher keine großen Einnahmen generieren.
2. Warum keine 100% Förderung?
Der Gerätewagen-Logistik ist vielseitig einsetzbar und kann mit entsprechenden Beladungscontainern (Brand, technische Hilfeleistung, Schlauch etc.) für viele einsatzzwecke genutzt werden. Nur bei einer ausschließlichen Nutzungsmöglichkeit für den Einsatzschwerpunkt Schienennetz wäre eine 100% Förderung möglich.
3. Darstellung der Finanzierung
Die Kosten sind im Investitionsplan für das Haushaltsjahr 2026 geplant und eingestellt.
Anschaffungskosten: 190.000,- €
Förderung Landkreis: 152.000,- €
Eigenanteil Stadt Schönberg: 38.000,- €
4. Warum keine eigenständige Beschaffung?
Die Anschaffungskosten bei der Landesbeschaffung sind aufgrund größerer Abnahmemengen günstiger. Des Weiteren sind 80% Förderung nur bei einer Beteiligung an der Landesbeschaffung möglich.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
190.000,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
||
Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Nein |
Kreditaufnahme |
38.000,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja |
Förderung |
152.000,00 € |
|
|
Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
12600.0714 P.12600 |
Beiträge |
00,00 € |
|
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
2,3 MB
|
