Informationsvorlage - 6/0209/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Das Kommunalprüfungsgesetzt (KPG M-V) sieht vor, dass der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfungstätigkeit des Ausschusses einmal jährlich schriftlich der Gemeindevertretung berichtet.

Dabei ist einzugehen auf die Durchführung und den wesentlichen Feststellungen der örtlichen Prüfungen.

 

Nach der Kommunalwahl vom 09. Juni 2024 und der damit verbundenen Konstituierung der neuen Gemeindevertretung wurden neue Mitglieder in den Rechnungsprüfungsausschuss benannt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Lüdersdorf hat mit der Konstituierung am 06.11.2024 sein Aufgabenfeld zur Prüfung der Gemeinde nach dem Kommunalprüfungsgesetz M-V aufgenommen und daher ist es erforderlich abschließend einen Tätigkeitsbericht der Gemeindevertretung für das II. Halbjahr 2024 vorzulegen.

 

Der Bericht bezieht sich nicht nur auf die durchgeführten Prüfungen im II. Halbjahr 2024, sondern beinhaltet auch die Jahresabschlussprüfungen zum Haushaltsjahr 2023 der Gemeinde Lüdersdorf. Diese Abschlussprüfungen konnten erst im Mai 2025 beendet werden.

Zum Jahresabschluss 2023 der Gemeinde Lüdersdorf hat der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 08.05.2025 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

 

Der Bericht ist nach Kenntnisnahme durch die Gemeindevertretung öffentlich bekanntzumachen und auszulegen.

 

 

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Anlagen

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