Beschlussvorlage - 2/0102/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Schreiben vom 02.06.2025 hat die Kommunalaufsicht des Landkreises NWM darauf hingewiesen, dass die Gemeinden bei einer eingeschränkten, gefährdeten oder weggefallenen dauernden Leistungsfähigkeit verpflichtet sind, in Abhängigkeit vom Ausmaß und den Ursachen der bestehenden Haushaltsprobleme, unverzüglich alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Wiederherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit erforderlich sind.

Den Gemeinden wird mit den Mitteln des FAG weiterhin die Möglichkeit gegeben, langfristig den Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt zu erreichen. Weiterhin ruft der Landkreis dazu auf, dringend die festgesetzten Hebesätze zu überprüfen und ggf. anzupassen. Eine Erhöhung der Hebesätze muss bis zum 30.06.2025 erfolgen.

 

In der Sitzung vom 07.01.2025 hat die Gemeinde Menzendorf die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuern und die Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) ab dem 01.01.2025 beschlossen. Die Hebesätze wurden in der Satzung so festgesetzt, dass die Voraussetzungen im Sinne des § 27 FAG M-V erfüllt werden könnten.

 

Nach erneuter Überprüfung der festgesetzten Hebesätze für die Grundsteuern gemäß Hebesatzsatzung der Gemeinde vom 08.01.2025 wurde festgestellt, dass auf Grund von Änderungen bei den Messbeträgen der Grundsteuer A eine Anpassung des Hebesatzes von 380 % auf 400 % notwendig ist, um die Voraussetzungen des § 27 FAG M-V erfüllen zu können. Die Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer können unverändert bleiben.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Menzendorf beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuern und die Gewerbesteuer in der Gemeinde Menzendorf

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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