Beschlussvorlage - 2/0091/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Eine Kommune sollte in 2025 unter dem neuen Recht etwa gleich viel Grundsteuer einnehmen wie 2024 unter dem alten Recht.

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung Grieben vom 17.12.2024 wurde erstmalig eine Hebesatzsatzung (mit aufkommensneutralen Hebesätzen) beschlossen, welche zum 01.01.2025 in Kraft trat.

 

Um nach § 27 FAG M-V in 2026 Mindestzuweisungen oder Sonderzuweisungen sowie Ergänzungszuweisungen erhalten zu können, haben kreisangehörige Gemeinden aufgrund der durch die Grundsteuerreform geänderten Bemessungsgrundlagen die Hebesätze für die Grundsteuern in 2025 so festzusetzen, dass im Haushaltsjahr 2025 Einzahlungen mindestens in der Höhe erzielt werden, die im Haushaltsjahr 2023 erzielt worden wären, wenn die entsprechenden Hebesätze mindestens 20 Hebesatzpunkte über dem jeweiligen gemeindegrößenabhängigen Durchschnittshebesatz des Statistischen Amtes für das Jahr 2023 festgesetzt worden wären (vgl. § 27 Absatz 7 FAG M-V).

 

Um die Voraussetzungen nach § 27 FAG M-V erfüllen zu können, müssten die Hebesätze für 2025 wie folgt festgesetzt werden:

Grundsteuer A

Grundsteuer B

Gewerbesteuer

 

343%

 

332%

 

383%

Der aufkommensneutrale Hebesatz 2025 für Grundsteuer A beträgt 338 %, eine Erhöhung um 5% wäre nötig. Es liegt ein Einnahmeverzicht in Höhe von 104 € vor.

Der aufkommensneutrale Hebesatz 2025 für Grundsteuer B beträgt 318 %, eine Erhöhung um 14% wäre nötig. Es liegt ein Einnahmeverzicht in Höhe von 423 € vor.

Im Schreiben vom Landkreis vom 02.Juni 2025 heißt es: „Bei Unsicherheiten bezüglich der Messbetragsvolumina wird empfohlen, bei der Festsetzung der Hebesätze einen Sicherheitszuschlag einzubeziehen.”

Über die Höhe des empfohlenen Sicherheitszuschlages wird keine Aussage getroffen. Die Gemeindevertretung könnte jeweils 2% auf die Grundsteuer A und B zusätzlich erheben.

Grundsteuer A

Grundsteuer B

Gewerbesteuer

 

343%+2%=345%

 

332%+2%=334%

 

383%

 

Gewerbesteuer

Für die Festsetzung des Hebesatzes der Gewerbesteuer gilt für 2025 wie bisher, dass der Hebesatz grundsätzlich mindestens 20 Hebesatzpunkte über dem gemeindegrößenabhängigen Durchschnittswert des Haushaltsvorvorjahres liegen muss. Für die Bestimmung der gewogenen Durchschnittshebesätze der Gemeindegrößenklasse ist der Realsteuervergleich des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern heranzuziehen. Laut Realsteuervergleich des Statistischen Amtes für das Jahr 2023 vom 22. August 2024 ergeben sich für Gemeinden mit weniger als 1.000 Einwohnern folgende Hebesätze bei der Gewerbesteuer:

 

Gewogener Duchschnittshebesatz 2023:    363%

 

Soll-Hebesatz 2025 (+ 20 Hebesatzpunkte)   383 %

 

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt in 2025 370 %, eine Erhöhung um 13% wäre nötig. In diesem Bereich liegt somit ein Einnahmeverzicht von 100 € vor.

 

Es liegt insgesamt ein Einnahmeverzicht aus Realsteuern in Höhe von ca. 627€ vor.

 

In §27 FAG M-V sind die finanziellen Hilfen des Landes zur nachhaltigen Unterstützung der Kommunen bei der Rückführung negativer Salden der laufenden Ein- und Auszahlungen und damit beim Haushaltsausgleich geregelt.

Eine Voraussetzung zum Erhalt der finanziellen Zuweisung wäre die zuvor beschriebene Anpassung der Hebesätze.

Die Gemeinde Grieben befindet sich seit Jahren in der Haushaltskonsolidierung und sollte jede Zuweisung nach Möglichkeit beantragen.

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Beschlussvorschlag

  1. Die Gemeinde Grieben beschließt die 1. Änderungssatzung zur Hebesatzsatzung vom 07. Januar 2025 wie folgt:

Grundsteuer A

Grundsteuer B

Gewerbesteuer

 

343%

 

332%

 

383%

  1. Die Gemeinde Grieben beschließt die 1. Änderungssatzung zur Hebesatzsatzung vom 07. Januar 2025 wie folgt mit Sicherheitszuschlag:

Grundsteuer A

Grundsteuer B

Gewerbesteuer

 

345%

 

334%

 

383%

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

627,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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