Informationsvorlage - 4/0109/2024-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Informationen zur Liegenschaft Mühlenweg 6, 23923 Schönberg
Hier: Badeteich Schönberg e.v.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Christiane Eibich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Entscheidung
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24.06.2025
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Sachverhalt
Nach derzeitigem Stand existieren 2 Pachtverträge und 2 Ergänzungen zu einem Pachtvertrag aus 2004 zwischen der Stadt Schönberg und des „Vereins Badeteich Schönberg e.V.“ vorhanden ist:
1. ein Vertrag aus 2004 der am 18.08.2004 unterschrieben wurde. Hier ist zu entnehmen, dass die Stadt Schönberg den Verein, jährlich mit 5.000,00 Euro bezuschusst.
2. die erste Ergänzung zum Pachtvertrag beinhaltet die Erfüllung des Satzungszweckes des Badeteichvereins „Betrieb und Unterhaltung eines öffentlichen Badeteiches in der Stadt Schönberg“. Die Ergänzung wurde am 13.03.2007 unterschrieben.
3. Vermutlich ist festgestellt worden, dass der vereinbarte Zuschuss von jährlich 5.000,00 Euro nicht auskömmlich ist und es wurde ein neuer Pachtvertrag in 2008 (unterschrieben am 11.11.2008) abgeschlossen. In diesem hat sich die Stadt bereiterklärt, den Verein mit 7.500,00 Euro jährlich zu unterstützen. Der Pachtvertrag aus 2004 wurde bei der Erstellung des Pachtvertrages in 2008 jedoch nicht aufgehoben.
4. in 2015 wurde eine 2. Ergänzung zum Vertrag aus 2004 geschlossen, welche eine erneute jährliche Bezuschussung beinhaltet. Die Stadt Schönberg zahlt seit 2015 jährlich 10.000,00 Euro.
Zu dieser jährlichen Bezuschussung hat die Stadt Schönberg mit Beschluss vom 26.11.2020 (VO/4/401/2020) jeweils 15 T€ für die Jahre 2021 und 2022 in den städtischen Haushalt und mit Beschluss vom 25.10.2022 (VO/4/65/2022) jeweils 20T€ für die Jahre 2023 und 2024 eingeplant und bewilligt bekommen. Die Kosten für Gas, Wasser/Abwasser und Strom wurden von der Stadt übernommen.
Die Gesamtkosten beliefen sich auf:
2021: 11.030,25 Euro und 2022: 13.524,76 und
2023: 14.978,30 Euro und 2024: ca. 13.750,02 Euro (es sind noch nicht alle Abrechnungen vorhanden)
Die eingeplanten Mittel der Stadt waren ausreichend.
Die Solaranlage auf dem Dach des Gebäudes erzeugt Strom welches in das öffentliche Netz abgeführt wird. Die Einspeisevergütung erhält nicht die Stadt Schönberg, sondern der Betreiber der Anlage. Der Verein nutzt den erzeugten Strom und erhält eine Stromabrechnung mit vergünstigten Stromtarifen. Der Vertrag basiert auf einer Festvertragslaufzeit bis zum 31.12.2031.
