Beschlussvorlage - 4/0258/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Nach Empfehlung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Lüdersdorf vom 07.01.2025 war u. a. die Erneuerung eines Gehweges in Schattin („Hof Alte Zeiten“) für 2025 geplant. Dafür wurden Haushaltsmittel für den Beginn der Planungsleistungen in den Haushalt eingestellt.

 

Mit Beschluss des Gemeindevertretung Lüdersdorf am 27.05.2025 ist inzwischen allerdings kein Bau des Gehweges mehr vorgesehen. Demnach sind nun Haushaltsmittel „frei“, die anderweitig eingesetzt werden könnten.

 

In Würdigung der Prioritäten für den Ausbau von Straßen und Wegen ist ein Vorschlag, die „freigewordenen“ Mittel für die Erneuerung von Stichstraßen in der Ortslage Lüdersdorf einzusetzen: Hauptstraße, am Teich sowie Mühlenstraße 1 – 3b (als eine Maßnahme).

 

Zunächst sollen Planungsleistungen soweit vergeben werden, dass ein qualifizierter Förderantrag für den Ausbau gestellt werden kann (LPH 1 – 5, inkl. Stellungnahmen sämtlicher relevanter Behörden).

Nach Bewilligung einer Förderung sollen die übrigen Planungsleistungen beauftragt werden und der Ausbau erfolgen.

 

Eine Förderung könnte nach der am 01.06.2025 erschienen neuen Förderrichtlinie (FöRL ILE M-V) für die Dorferneuerung in Frage kommen.

 

Die tatsächlichen Baukosten ergeben sich aus das Planung und sind in den Folgehaushalten entsprechend einzuplanen. Ein tatsächlicher Baubeginn ist dann abhängig vom Zeitpunkt der Gewährung von Fördermitteln.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Lüdersdorf beschließt den Ausbau der Stichstraßen „Hauptstraße, am Teich“ und „Mühlenstraße 1 – 3b“ in der Ortslage Lüdersdorf, unter der Voraussetzung der Gewährung von Fördermitteln und einer gesicherten Finanzierung.

Die erforderlichen Mittel sollen jeweils im Haushalt entsprechend abgebildet werden.

Die Verwaltung wird mit der Durchführung der jeweils erforderlichen Vergabeverfahren beauftragt, inkl. Zuschlagsentscheidungen. Die jeweiligen Zuschlagserteilungen erfolgen gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Lüdersdorf.

 

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Finanz. Auswirkung

Zunächst Planungsleistungen (LPH 1 - 5) zur Beantragung von Fördermitteln.

Für die Erneuerung eines Gehweges in Schattin („Hof Alte Zeiten“) sind im Haushalt 2025 und 2026 jeweils 15.000,00 € eingestellt (7.54101.096.59). Diese Mittel sollen für den den Ausbau der Stichstraßen „Hauptstraße, am Teich“ (7.54101.096.54) und „Mühlenstraße 1 – 3b“ (7.54101.096.53) verwendet werden.

Weitere Haushaltsplanungen dann anhand der Planung.

 

 

 

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Anlagen

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