Beschlussvorlage - 1/0117/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Umbenennung der Regionalen Schule der Grundschule Dassow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Annett Wolf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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01.07.2025
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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15.07.2025
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Sachverhalt
In den vergangenen Jahren wurde die Thematik der Umbenennung der Regionalen Schule mit Grundschule Dassow immer wieder thematisiert. Ziel ist es, einen Namen zu wählen, der die Identität der Schule widerspiegelt. Im letzten Jahr wurde das Projekt konkretisiert und Vorschläge aus der Bevölkerung, der Stadt und der Schule zusammengetragen. Eine Vorauswertung erfolgte innerhalb der Sozialausschusssitzung vom 15.05.2025. Für folgende Namen haben sich die Ausschussmitglieder entschieden:
1. Regionale Schule mit Grundschule Ernst-Puchmüller
2. Regionale Schule mit Grundschule Dornbusch Dassow
3. Regionale Schule mit Grundschule am Dassower See
4. Rudolf-Breitscheid-Schule
Gemäß § 76 Abs. 7 (5c.) Schulgesetz M-V entscheidet die Schulkonferenz über die Namensgebung nach Maßgabe von § 106 Abs. 2 Schulgesetz M-V im Einvernehmen mit dem Schulträger. Nach § 106 Abs. 1 Schulgesetz M-V führt jede Schule eine Bezeichnung, welche die Schulart und den Schulort angibt.
Die Schulkonferenz tagte am 17.06.2025 und hat sich mehrheitlich für folgenden Namen ausgesprochen:
„Schule am See“ Regionale Schule mit Grundschule Dassow
Der Begriff „Schule am See“ ist kein geschützter Begriff, sondern ist eine beschreibende Bezeichnung, die auf den Standort der Schule hinweist und kann als solches frei verwendet werden. Die Prüfung erfolgte durch die Amtsverwaltung.
Der Wunsch des Sozialausschusses ist es, den neuen Namen im Rahmen des diesjährigen Heimat- und Vereinsfestes kund zu tun.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Umbenennung einige organisatorische Änderungen mit sich bringt, wie zum Beispiel die Gestaltung eines neuen Logos und Schriftzugs für die Außenwirkung (z.B. Zeugnisse, Internetseite, Stempel), sowie die Anpassung der Hausaufgabenhefte und weiterer Materialien.
Falls ein Schriftzug an der Schule gewünscht wird, sollte festgelegt werden, an welcher Stelle er angebracht werden soll. Außerdem ist zu entscheiden, wie groß er sein soll und ob er als Anstrich oder aus Metall an der Fassade befestigt wird. Dafür muss das Bauamt überprüfen, ob die Umsetzung an der Fassade möglich ist. Eine Alternative wäre auch die Verwendung eines Aufstellers. Haushaltsmittel sind für die Umsetzung nicht eingeplant. Die Höhe der Kosten können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden.
Finanz. Auswirkung
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GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
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00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
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FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
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Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
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Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
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Beiträge |
00,00 € |
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