Beschlussvorlage - 4/0244/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37 beschlossen. Das Planverfahren wurde als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung mit Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB wurde Rechnung getragen.

Der Abwägungsbeschluss dient als Grundlage für den Satzungsbeschluss.

Die Ergebnisse der Abwägung führen nicht zu einer inhaltlichen Änderung der Planunterlagen. Die redaktionellen und klarstellenden Sachverhalte wurden in der Begründung ergänzt. Damit liegen die Voraussetzungen vor, den Bebauungsplan Nr. 37 als Satzung zu beschließen.

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Beschlussvorschlag

  1. Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschließt die Stadtvertretung der Stadt Dassow den Bebauungsplan Nr. 37 der Stadt Dassow für den Bereich „Travemünder Weg“, bestehend aus der Planzeichnung Teil (A) und den textlichen Festsetzungen im Text Teil (B) mit den örtlichen Bauvorschriften, als Satzung.
  2. Die Begründung zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 37 der Stadt Dassow für den Bereich „Travemünder Weg“ wird gebilligt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 37 der Stadt Dassow für den Bereich „Travemünder Weg“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
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Finanz. Auswirkung

Keine, die Kosten trägt der Vorhabenträger.

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Anlagen

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