Informationsvorlage - 2/0101/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
BgA Strandparkplätze - Steuernachzahlungen in 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Franzisca Ackermann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Information OHNE Beratung
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01.07.2025
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Information OHNE Beratung
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15.07.2025
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Sachverhalt
Durch die Neueinführung des §2b Umsatzsteuergesetzes (UStG) wurden alle Leistungen und Vertragsbeziehungen der Stadt Dassow neu bewertet. Dabei fiel im Jahr 2023 auf, dass die Einnahmen aus den Strandparkplätzen die Einnahmebagatellgrenzen seit 2020 überschreiten. In Folge dessen musste die Stadt Dassow einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) beim Finanzamt Wismar anmelden, diese unterliegen nach §1 Abs.1 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) in Verbindung mit §4 Abs.1 KStG der Ertragsteuerpflicht.
Der BgA Strandparkplätze ist ein Regiebetrieb und stellt keine eigene Rechtsform dar, sondern ist vielmehr Teil des kommunalen Haushalts und organisatorisch in die Struktur der Kommune eingebunden. Gleichwohl gilt er steuerrechtlich als Betrieb mit entsprechenden finanziellen Konsequenzen, d.h. es entsteht Körperschaftsteuer (KSt) und Kapitalertragsteuer (KapSt) i.H.v. jeweils 15% und Solidaritätszuschlag zur KSt und KapSt i.H.v. jeweils 5,5% auf die erwirtschafteten Gewinne/ Jahresüberschüsse des BgA. Eine vorübergehende Umgehung der Zahlung der Kapitalertragsteuer und des Solis zur Kapitalertragsteuer wäre durch Bildung eines steuerlichen Einlagekontos möglich. Allerding müsste tatsächlich ein Konto angelegt werden, auf dem die Gewinne zurückgelegt werden und die Stadt dürfte diese nicht für Zwecke außerhalb des BgA verwenden. Bei Auflösung des Kontos wird dann die Kapitalertragsteuer und der Soli vom Finanzamt eingefordert, mithin wäre es eine Zahlungsverschiebung.
Für die Umsatzsteuer wurden die Parkgebühren entsprechend erhöht und damit ist sie für die Stadt Dassow ein durchlaufender Posten. Aus den Rechnungen für die Strandparkplätze darf die Vorsteuer gezogen werden.
Es wurden alle notwendigen Steuererklärungen eingereicht, wie Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer und Gewerbesteuer. Die Erstellung der entsprechenden Bescheide erfolgt durch das Finanzamt Wismar nicht zeitnah. Zudem musste für 2023 in 2025 eine berichtigte USt-Erklärung eingereicht werden, da versehentlich Einnahmen auf ein falsches Konto gebucht wurden.
Für die Stadt Dassow ist die Gewerbesteuer (GewSt) ein neutraler Posten, da der BgA der Stadt gehört und die Gewerbesteuer an die Stadt Dassow abgeführt wird.
In der nachfolgenden Tabelle sind die Zahlungen, die in 2025 auf den BgA Strandparkplätze noch zukommen, wenn die entsprechenden Bescheide noch in 2025 erstellt werden, dargestellt.
