Beschlussvorlage - 2/0105/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Juni dieses Jahres sind diverse Spenden von Firmen und Bürgern für das Heimat- und Vereinsfest in Dassow eingegangen; eine Aufstellung befindet sich anbei.

 

In Summe handelt es sich um einen Betrag von 1.700,02 EUR.

 

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Spenden, je nach Höhe, die

Gemeindevertretung oder der Hauptausschuss zu entscheiden.

 

Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.

 

Nach § 6 Absatz 3 der Hauptsatzung der Stadt Dassow vom 01.04.2025 entscheidet über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen grundsätzlich die

Stadtvertretung.

 

Der Hauptausschuss wird ermächtigt, die Entscheidung für Beträge von 100,00€ - 1.000,00€

zu treffen.

 

Die aufgeführte Spende fällt somit in den Entscheidungsbereich der Stadtvertretung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Dassow beschließt, die aufgeführten Spenden mit einer Gesamtsumme von 1.700,02 EUR anzunehmen.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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