Beschlussvorlage - 3/0055/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Wahl des Ortswehrführers FF Schönberg und Ernennung zum Ehrenbeamten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Sebastian Gutt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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24.07.2025
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Sachverhalt
Auf der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Schönberg am 11.06.2025 wurde Jörg Kappel zum Ortswehrführer gewählt.
Gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V) vom 21.12.2015 bedarf die Wahl des Ortswehrführers der Zustimmung der Stadtvertretung.
Die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 12 Abs. 2 BrSchG i. V. m. § 3 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V (FwLaufbDgrAusbVO M-V) sind erfüllt.
Nach § 4 der FwLaufbDgrAusbVO M-V werden den gewählten und bestellten Führungskräften nach abgeschlossener Mindestausbildung für Ihre Funktion der ihm laut Gesetz aufgeführte Dienstgrad verliehen.
Herr Jörg Kappel hat die geforderte Mindestausbildung, Gruppenführer abgeschlossen, die fehlende Ausbildung Leiter einer Feuerwehr ist innerhalb von 2 Jahren abzuleisten, es ist der Dienstgrad Brandmeister zu verleihen.
Finanz. Auswirkung
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GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
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14.400,00 € |
1.200,00 € |
2.400,00 € |
00,00 € |
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FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja |
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Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Nein |
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Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
12600.5019 |
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Beiträge |
00,00 € |
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