Beschlussvorlage - 3/0056/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Wahl des stellv. Ortswehrführers FF Schönberg und Ernennung zum Ehrenbeamten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Sebastian Gutt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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24.07.2025
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Sachverhalt
Auf der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Schönberg am 11.06.2025 wurde Rene Mitzka zum stellvertretenden Ortswehrführer gewählt.
Gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V) vom 21.12.2015 bedarf die Wahl des stellvertretenden Ortswehrführers der Zustimmung der Stadtvertretung.
Die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 12 Abs. 2 BrSchG i. V. m. § 3 der Feuerwehrlaufbahn Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V (FwLaufbDgrAusbVO M-V) sind erfüllt.
Nach § 4 der FwLaufbDgrAusbVO M-V werden den gewählten und bestellten Führungskräften nach abgeschlossener Mindestausbildung für Ihre Funktion der ihm laut Gesetz aufgeführte Dienstgrad verliehen.
Herr Rene Mitzka hat die geforderte Mindestausbildung, Gruppenführer abgeschlossen, die fehlende Ausbildung Leiter einer Feuerwehr ist innerhalb von zwei Jahren nachzuholen, es ist der Dienstgrad Hauptlöschmeister zu verleihen.
Finanz. Auswirkung
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GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
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7.200,00 € |
600,00 € |
1.200,00 € |
00,00 € |
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FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
7.200,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja |
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Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Nein |
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Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
12600.5019 |
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Beiträge |
00,00 € |
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