Beschlussvorlage - 4/0256/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Lüdersdorf beabsichtigt Stichstraßen in der Ortslage Lüdersdorf auszubauen, hier: Hauptstraße 44 – 47b (Weg zur Bahn). Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Lüdersdorf vom 07.01.2025 soll in diesem Jahr mit den Planungsleistungen begonnen werden.

Haushaltsmittel für den Beginn der Planungsleistungen stehen bereit.

 

Zunächst sollen Planungsleistungen soweit vergeben werden, dass ein qualifizierter Förderantrag für den Ausbau gestellt werden kann (LPH 1 – 5, inkl. Stellungnahmen sämtlicher relevanter Behörden).

Nach Bewilligung einer Förderung sollen die übrigen Planungsleistungen beauftragt werden und der Ausbau erfolgen.

 

Eine Förderung könnte nach der am 01.06.2025 erschienen neuen Förderrichtlinie (FöRL ILE M-V) für die Dorferneuerung in Frage kommen.

 

Die tatsächlichen Baukosten ergeben sich aus das Planung und sind in den Folgehaushalten entsprechend einzuplanen. Ein tatsächlicher Baubeginn ist dann abhängig vom Zeitpunkt der Gewährung von Fördermitteln.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Lüdersdorf beschließt den Ausbau der Stichstraße „Hauptstraße 44 – 47b (Weg zur Bahn)“ in der Ortslage Lüdersdorf, unter der Voraussetzung der Gewährung von Fördermitteln und einer gesicherten Finanzierung.

Die erforderlichen Mittel sollen jeweils im Haushalt abgebildet werden.

Die Verwaltung wird mit der Durchführung der jeweils erforderlichen Vergabeverfahren beauftragt, inkl. Zuschlagsentscheidungen. Die jeweiligen Zuschlagserteilungen erfolgen gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Lüdersdorf.

 

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Finanz. Auswirkung

Zunächst Planungsleistungen (LPH 1- 5) zur Beantragung von Fördermitteln. Dafür sind im Haushalt 2025 und 2026 jeweils 15.000,00 € eingestellt (7.54101.096.56).

Weitere Haushaltsplanungen dann anhand der Planung.

 

 

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Anlagen

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