Beschlussvorlage - 4/0261/2025
Grunddaten
- Betreff:
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Grundsatzbeschluss: Ausbau einer Stichstraße in Lüdersdorf - Hauptstraße 12 a - e, 13 a (an der Technik)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Martin Blöcker
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Lüdersdorf
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Vorberatung
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08.07.2025
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Gestoppt
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Hauptausschuss der Gemeinde Lüdersdorf
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lüdersdorf
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Entscheidung
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29.07.2025
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Sachverhalt
Nach Empfehlung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Lüdersdorf vom 07.01.2025 war u. a. der Ausbau des Ländlichen Weges zwischen Klein Neuleben und Groß Neuleben für 2025 geplant. Dafür wurden Haushaltsmittel für den Beginn der Planungsleistungen in den Haushalt eingestellt (2025 und 2026 jeweils 35.000,00 €).
Die vor Kurzem erschienene Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der integrierten ländlichen Entwicklung (FöRL ILE M-V – 2025 bis 2029) als Nachfolgeförderrichtlinie für die im letzten Jahr ausgelaufene ILERL M-V sieht überraschend keine Förderung für den Ländlichen Wegebau mehr vor.
Alternative Förderprogramme konnten nicht ermittelt werden.
Infolge dessen ist zu überlegen, das Vorhaben zunächst ruhen zu lassen. Die damit „freiwerden“ Mittel könnten in Anlehnung an die Prioritätenliste für den Ausbau einer Stichstraße im Lüdersdorf eingesetzt werden: „Hauptstraße 12 a – e, 13 a (an der Technik)“. Dorferneuerungsmaßnahmen sind weiterhin förderfähig, wenn auch mit einer niedrigeren Förderquote (max. 60 % der förderfähigen Investitionskosten).
Zunächst sollen dann Planungsleistungen soweit vergeben werden, dass ein qualifizierter Förderantrag für den Ausbau gestellt werden kann (LPH 1 – 5, inkl. Stellungnahmen sämtlicher relevanter Behörden).
Nach Bewilligung einer Förderung sollen die übrigen Planungsleistungen beauftragt werden und der Ausbau erfolgen.
Die tatsächlichen Baukosten ergeben sich aus das Planung und sind in den Folgehaushalten entsprechend einzuplanen. Ein tatsächlicher Baubeginn ist dann abhängig vom Zeitpunkt der Gewährung von Fördermitteln.
Beschlussvorschlag
Die Gemeinde Lüdersdorf beschließt den Ausbau der Stichstraße „Hauptstraße 12 a – e, 13 a (an der Technik)“, unter der Voraussetzung der Gewährung von Fördermitteln und einer gesicherten Finanzierung.
Die erforderlichen Mittel sollen jeweils im Haushalt entsprechend abgebildet werden.
Die Verwaltung wird mit der Durchführung der jeweils erforderlichen Vergabeverfahren beauftragt, inkl. Zuschlagsentscheidungen. Die jeweiligen Zuschlagserteilungen erfolgen gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Lüdersdorf.
Finanz. Auswirkung
Zunächst Planungsleistungen (LPH 1 - 5) zur Beantragung von Fördermitteln.
Für den Ausbau des Ländlichen Weges zwischen Klein Neuleben und Groß Neuleben sind im Haushalt 2025 und 2026 jeweils 35.000,00 € eingestellt (7.54101.096.44). Diese Mittel sollen für den Ausbau der Stichstraße „Hauptstraße 12 a – e, 13 a (an der Technik)“ (7.54101.096.55) verwendet werden.
Weitere Haushaltsplanungen dann anhand der Planung.
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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895,3 kB
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