Beschlussvorlage - 2/0113/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Annahme einer Spende
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Rebekka Hesse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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24.07.2025
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Sachverhalt
Am 15.07.2025 gingen zwei Spenden für das Schönberger Stadtfest ein:
- 1.926,00 EUR von Herrn Uwe Becker
- 500,00 EUR von der Hanseatischen Maklerkontor GmbH – Kylau
Außerdem hat die IAG mbH den Gewerbeabfall anlässlich des Stadtfestes entsorgt und verzichtet in der Rechnung vom 02.07.25 auf die Begleichung der Rechnungssumme und bittet stattdessen um Ausstellung einer Spendenbescheinigung i.H.v. 178,60 EUR.
Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Spenden, je nach Höhe, die
Gemeindevertretung oder der Hauptausschuss zu entscheiden.
Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.
Gemäß § 8 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Schönberg vom 02.01.2020 entscheidet über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen grundsätzlich die
Stadtvertretung.
Der Hauptausschuss wird ermächtigt, die Entscheidung für Beträge von 0,00 € - 1.000,00 € zu treffen.
Die aufgeführten Spenden fallen somit in den Entscheidungsbereich der Stadtvertretung.
Finanz. Auswirkung
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GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
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00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
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FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
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Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
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Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
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Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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225,3 kB
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