Beschlussvorlage - 2/0113/2025

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Am 15.07.2025 gingen zwei Spenden für das Schönberger Stadtfest ein:

 

 - 1.926,00 EUR von Herrn Uwe Becker

 -    500,00 EUR von der Hanseatischen Maklerkontor GmbH – Kylau

 

Außerdem hat die IAG mbH den Gewerbeabfall anlässlich des Stadtfestes entsorgt und verzichtet in der Rechnung vom 02.07.25 auf die Begleichung der Rechnungssumme und bittet stattdessen um Ausstellung einer Spendenbescheinigung i.H.v. 178,60 EUR.

 

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Spenden, je nach Höhe, die

Gemeindevertretung oder der Hauptausschuss zu entscheiden.

 

Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.

 

Gemäß § 8 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Schönberg vom 02.01.2020 entscheidet über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen grundsätzlich die

Stadtvertretung.

 

Der Hauptausschuss wird ermächtigt, die Entscheidung für Beträge von 0,00 € - 1.000,00 € zu treffen.

 

Die aufgeführten Spenden fallen somit in den Entscheidungsbereich der Stadtvertretung.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt, die aufgeführten Spenden mit einer Gesamtsumme von 2.604,60 EUR anzunehmen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...