Beschlussvorlage - 4/0287/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung zum Weiterbetrieb und zur Umsetzung (Standort) der vorhandenen Sirene zur Bevölkerungswarung und Alarmierung der Feuerwehr
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Martin Blöcker
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Menzendorf
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Entscheidung
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12.08.2025
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Sachverhalt
Mit Schreiben vom 25.06.2025 hat der örtliche Landwirt das Vertragsverhältnis der seit 2004 zur Unterbringung der Feuerwehr Menzendorf gemieteten Maschinenhalle in der Straße An der Technik zum 31.12.2025 gekündigt. Damit ist die Feuerwehr ab dem 01.01.2026 anders unterzubringen.
Neben der übergangsweisen Unterbringung der Feuerwehr (Fahrzeuge, Ausrüstung, Ausstattung, Persönliche Schutzausrüstung) ist auch ein neuer Standort für die vorhandene Sirene zur Bevölkerungswarnung und Alarmierung der Feuerwehr zu finden und die Anlage entsprechend umzusetzen, da diese sich ebenfalls auf dem Gelände des Landwirtes befindet und von dem bisherigen „Gerätehaus“ mit Strom und Kommunikationstechnik versorgt wird.
Ein Verbleib am bisherigen Standort ist auch deshalb nicht zulässig, da die Sirene über kritische Infrastruktur versorgt wird. Die Ansteuerung der Sirene erfolgt über das geschützte Funknetz der „Behörden mit Öffentlichen Sicherheitsaufgaben“ über den Landkreis (Digitalfunk) durch die Leitstelle Schwerin. Diese Technik, derzeit verbaut im bisherigen „Gerätehaus“, darf nicht Dritten zugänglich sein.
Sirenen sind in Folge der aktuellen Bedrohungslage und des Klimawandels wieder vermehrt in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Ein Weiterbetrieb wird deshalb angeraten.
Die wirtschaftlichste Lösung für einen Standort einer Mastsirene ist das gemeindliche Grundstück Hauptstraße 10, am westlichen Giebel des Gemeindehauses. Das hat den Vorteil, dass dort die Stromverteilung des Gemeindehauses untergebracht ist, was kurze Wege und somit geringe Kosten für die Versorgung der Sirene mit Strom und Kommunikationsinfrastruktur verspricht.
Die Zulässigkeit an dem Standort wird derzeit geprüft, insbesondere das Immissionschutzrecht (Schall). Eine Baugenehmigung ist nicht erforderlich. Dritte haben den Standort einer Sirene grundsätzlich zu dulden, soweit alle Vorschriften eingehalten sind.
Die finale Standortfestlegung erfolgt unter Berücksichtigung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
Die Maßnahme ist im Haushalt nicht geplant. Sie ist daher außerplanmäßig und entsprechend zu beschließen. Mittel können aus dem Konto 11401.096.18 (Planungsleistungen Kita/Feuerwehr) verschoben werden.
Beschlussvorschlag
Die Gemeinde Menzendorf hält am Weiterbetrieb der vorhandenen Sirene zur Bevölkerungswarnung und Alarmierung der Feuerwehr fest.
Die Sirene soll als Mastsirene am westlichen Giebel des Gemeindehauses installiert werden, soweit dem nicht öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen. Alternativ ist ein geeigneter Standort zu wählen, der den öffentlich-rechtlichen Vorschriften genügt.
Die Gemeindevertretung beschließt für die Standortverlegung außerplanmäßige Ausgaben i. H. v. 5.000,00 €. Die Mittel sollen aus dem Konto 11401.096.18 (Planungsleistungen Kita/Feuerwehr) verschoben werden (Deckungsquelle).
Die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt, inkl. Einleitung aller erforderlicher Vergabeverfahren. Zuschlagsentscheidungen erfolgen nach den gesetzlichen Regelungen bzw. der Hauptsatzung.
Anlagen
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