Beschlussvorlage - 4/0290/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung einer Feuerwehrnotunterkunft als außerplanmäßige Ausgabe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Caroline Schulz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Menzendorf
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Entscheidung
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12.08.2025
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Sachverhalt
Mit Kündigung der Unterstellmöglichkeit der Feuerwehr Menzendorf zum Jahresende 2025 ist über eine andere Unterbringungsvariante zu entscheiden.
Die Wehrführung schlägt als Übergangslösung die Errichtung einer Zelthalle zum Abstellen der Fahrzeuge vor. Hierfür würde sich der befestigte Bereich der momentanen Parkplätze am östlichen Giebel des Gemeindehauses anbieten. Die Ausführung wäre mit ca. 8m x 10m als reißfeste Kunststoffplane über einer Stahlkonstruktion mit ca. 3,60m Traufhöhe vorstellbar. Für die Übergangszeit ist davon auszugehen, dass einige Unterhaltungsaufwendungen erforderlich sein werden.
Ein Freizug von 3 angrenzenden Garagen, die derzeit noch als private Abstellräumlichkeiten dienen, würden ausreichend Platz für die Unterbringung von Schutzausrüstung und Geräten in dieser Übergangszeit bieten können.
Die Stromversorgung kann über das Gemeindehaus sichergestellt werden.
Nach Recherche der Wehrführung sind die Kosten für die Lieferung einer Zelthalle mit ca. 3.800,-€ brutto anzusetzen, hinzu kämen die Kosten für das Aufstellen inklusive der Nebenarbeiten. Die Garagen müssten ebenfalls zur Nutzung hergerichtet werden.
Diese Maßnahme ist im Haushalt nicht geplant. In der Haushaltstelle 11401.096.18 stehen Mittel für Planungsleistungen und vorbereitende Tätigkeiten in Höhe von 48.234,04 € zur Verfügung. Hieraus können überplanmäßige Ausgaben in Höhe von ca. 7.000,- € für die Beschaffung und Herrichtung der Behelfsunterkunft entnommen werden. Die zeitliche Dringlichkeit dieser Maßnahme erfordert eine zeitnahe praktische Umsetzung.
Die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen können über den Beschluss 4/0130/2024 durch das Planungsbüro erarbeitet werden.
Finanz. Auswirkung
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GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
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7.000 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
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FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
7.000,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
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Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
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Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
11401-096-18 |
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Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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35,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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356,1 kB
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