Beschlussvorlage - 2/0106/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Juni dieses Jahres gingen Spenden von einigen Firmen für das Stadtfest in Schönberg ein mit einer Gesamtsumme von 1.000,00 EUR.

Eine Aufstellung befindet sich anbei.

 

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Spenden, je nach Höhe, die

Gemeindevertretung oder der Hauptausschuss zu entscheiden.

 

Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.

 

Gemäß § 8 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Schönberg vom 02.01.2020 entscheidet über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen grundsätzlich die

Stadtvertretung.

 

Der Hauptausschuss wird ermächtigt, die Entscheidung für Beträge von 0,00 € - 1.000,00 € zu treffen.

 

Die aufgeführten Spenden fallen somit in den Entscheidungsbereich des Hauptausschusses.

 

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Stadt Schönberg beschließt, die aufgeführten Spenden mit einer Gesamtsumme von 1.000,00 EUR anzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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