Beschlussvorlage - 2/0107/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 30.06.2025 fasste der Bürgermeister per Eilentscheid den Beschluss die Hebesätze im Haushaltsjahr 2025 so anzupassen, dass eine Antragstellung für Zuweisungen nach §27 FAG M-V in 2026 möglich ist.

 

Begründung für die Eilentscheidung:

Eine Anhebung der Hebesätze kann bis zum 30.06.2025 rückwirkend zum 01.01.2025 erfolgen (§ 25 Abs. 3 Satz 1 GrStG). Am 26.06.2025 war die Gemeindevertretung Grieben nicht beschlussfähig, der Bürgermeister trifft nach §39 Abs.3 Satz 3 der Kommunalverfassung MV die Entscheidung, dass die Hebesätze im Haushaltsjahr 2025 für eine Antragstellung für Zuweisungen nach §27 FAG M-V in 2026 angepasst werden.

Die neuen Hebesätze wurden wie folgt festgelegt:

 

Grundsteuer A

Grundsteuer B

Gewerbsteuer

345%

334%

383%

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung bestätigt die Eilentscheidung vom 30.06.2025.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

729,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

61100-4011

61100-4012

61100-4013

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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