Beschlussvorlage - 4/0183/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Grieben wurde durch das Schreiben des Eisenbahn-Bundesamts (EBA)

vom 20.02.2025 zur Abgabe einer Stellungnahme zur Planfeststellung des Vorhabens

„Ausbaustrecke Lübeck – Bad Kleinen – Schwerin, Planfeststellungsabschnitt 2“

aufgefordert.

 

Das betroffene Planungsgebiet erstreckt sich von Bahn-km 9,517 bis km 32,200 der Strecke

1122 Lübeck – Strasburg und umfasst mehrere Gemeinden, darunter auch die Gemeinde

Grieben. Die geplanten Maßnahmen betreffen sowohl die bestehende Bahntrasse als

auch angrenzende Infrastruktur und Umweltbereiche.

 

Die Gemeinde Grieben sieht durch diese Maßnahmen erhebliche negative Auswirkungen

auf die Verkehrssicherheit, die Infrastruktur, die Umwelt und das Stadtbild. Insbesondere

sind folgende Punkte kritisch zu bewerten:

 

  • Verkehrssicherheit: Erhöhtes Verkehrsaufkommen durch Baustellenverkehr und

mögliche Einschränkungen bestehender Verkehrswege.

 

  • Infrastruktur: Beeinträchtigungen durch Baumaßnahmen an bestehenden

Verkehrswegen und potenzielle Schäden an städtischer Infrastruktur.

 

  • Belastung der Straßen: Durch den erhöhten Baustellenverkehr und mögliche

Umleitungen werden die Straßen stark beansprucht, was zu Schäden und einem

erhöhten Sanierungsbedarf führen kann.

 

  • Umwelt: Eingriffe in Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Auswirkungen auf Flora

und Fauna sowie erhöhte Lärmbelastung für die Bevölkerung.

 

  • Stadtbild und Lebensqualität: Negative Einflüsse auf das Stadtbild durch neue

bauliche Maßnahmen sowie mögliche Wertminderungen angrenzender Immobilien.

 

Aufgrund dieser erheblichen Auswirkungen hält die Gemeinde Grieben eine kritische

Auseinandersetzung mit dem Vorhaben für erforderlich und fordert entsprechende

Anpassungen der Planung sowie zusätzliche Schutzmaßnahmen.

 

Die Abgabefrist für die Stellungnahme ist der 28. März 2025.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Grieben beschließt, dass…

 

  1. Die durch den Bürgermeister getroffene Eilentscheidung zur fristgerechten Abgabe

der Stellungnahme bestätigt wird.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Keine

 

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Anlagen

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