Beschlussvorlage - 4/0183/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestätigung einer Eilentscheidung des Bürgermeisters - Stellungnahme der Gemeinde Grieben zur Planfeststellung des Bahnprojekts Lübeck – Bad Kleinen – Schwerin (PFA 2)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Kai Zimmer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Grieben
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Vorberatung
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26.06.2025
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11.09.2025
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Sachverhalt
Die Gemeinde Grieben wurde durch das Schreiben des Eisenbahn-Bundesamts (EBA)
vom 20.02.2025 zur Abgabe einer Stellungnahme zur Planfeststellung des Vorhabens
„Ausbaustrecke Lübeck – Bad Kleinen – Schwerin, Planfeststellungsabschnitt 2“
aufgefordert.
Das betroffene Planungsgebiet erstreckt sich von Bahn-km 9,517 bis km 32,200 der Strecke
1122 Lübeck – Strasburg und umfasst mehrere Gemeinden, darunter auch die Gemeinde
Grieben. Die geplanten Maßnahmen betreffen sowohl die bestehende Bahntrasse als
auch angrenzende Infrastruktur und Umweltbereiche.
Die Gemeinde Grieben sieht durch diese Maßnahmen erhebliche negative Auswirkungen
auf die Verkehrssicherheit, die Infrastruktur, die Umwelt und das Stadtbild. Insbesondere
sind folgende Punkte kritisch zu bewerten:
- Verkehrssicherheit: Erhöhtes Verkehrsaufkommen durch Baustellenverkehr und
mögliche Einschränkungen bestehender Verkehrswege.
- Infrastruktur: Beeinträchtigungen durch Baumaßnahmen an bestehenden
Verkehrswegen und potenzielle Schäden an städtischer Infrastruktur.
- Belastung der Straßen: Durch den erhöhten Baustellenverkehr und mögliche
Umleitungen werden die Straßen stark beansprucht, was zu Schäden und einem
erhöhten Sanierungsbedarf führen kann.
- Umwelt: Eingriffe in Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Auswirkungen auf Flora
und Fauna sowie erhöhte Lärmbelastung für die Bevölkerung.
- Stadtbild und Lebensqualität: Negative Einflüsse auf das Stadtbild durch neue
bauliche Maßnahmen sowie mögliche Wertminderungen angrenzender Immobilien.
Aufgrund dieser erheblichen Auswirkungen hält die Gemeinde Grieben eine kritische
Auseinandersetzung mit dem Vorhaben für erforderlich und fordert entsprechende
Anpassungen der Planung sowie zusätzliche Schutzmaßnahmen.
Die Abgabefrist für die Stellungnahme ist der 28. März 2025.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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364,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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3
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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4
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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5
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(wie Dokument)
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3,9 MB
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