Beschlussvorlage - 4/0323/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das Gebäude der Grundschule in Herrnburg wurde 1998 übergeben. Seitdem wurde die Schule intensiv zweckbestimmt genutzt.

Nach einer ausführlichen Begehung und Bestandsaufnahme sind im Ergebnis aus Sicht des Verfassers alters- und verschleißbedingt grundlegende Sanierungsmaßnahmen am Gesamtgebäude erforderlich, um den zukünftigen Anforderungen an einen modernen Schulbetrieb gerecht zu werden.

Die notwendigen Sanierungsmaßnahmen umfassen:

  • Erneuerung der beschädigten Fensteranlagen,
  • Erneuerung der Fassade unter Beachtung des Standes der Technik (Wärmedämmung),
  • Installation eines wirksamen Sonnenschutzes am Gebäude zur Verbesserung der Raumklimatisierung und Einhaltung der Schutzziele entsprechend der Arbeitsstättenrichtlinie 3.5 „Raumtemperatur“,
  • Modernisierung der Heizungsanlage unter Beachtung der Einbindung energieeffizenter Heizungstechnologien,
  • Umfassende Modernisierung der Sanitärbereiche in der Schule und der Turnhalle,
  • Instandsetzung des Daches und dazugehöriger Anlagen,
  • Umrüstung der Beleuchtung auf LED,
  • Aufarbeitung der Bodenbeläge (Parkett und Fliesen),
  • Modernisierung der sicherheitstechnischen Anlagen (Einbruchmeldeanlage, Brandmeldeanlage, Schließanlage)
  • Malermäßige Instandsetzung des Gesamtgebäudes,
  • Räumliche Trennung der Bereiche Grundschule und Hort unter Berücksichtigung brandschutztechnischer Belange.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt vor dem Hintergrund der aufgezeigten Sachlage:

  1. die Anerkennung des Sanierungsbedarfes und des Umfanges der Sanierungsmaßnahmen,
  2. die Amtsverwaltung zu beauftragen, den Finanzbedarf für die Sanierungsmaßnahmen zu ermitteln und in der Haushaltsplanung ab 2026 darzustellen,
  3. die Amtsverwaltung zu beauftragen, eine Planung zur Umsetzung zu erarbeiten,
  4. die Durchführung des Vergabeverfahrens und der Zuschlagsentscheidung für notwendige Planungsleistungen an die Amtsverwaltung zu delegieren, wobei die Zuschlagserteilung dem Bürgermeister und seinem Stellvertreter obliegt und
  5. die Amtsverwaltung zu beauftragen, Fördermöglichkeiten für einzelne Maßnahmen zu prüfen.
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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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