Beschlussvorlage - 3/0062/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenbenennung im neuen Baugebiet B17 Bookhorstkoppel
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Christoph Waack
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Lüdersdorf
|
Vorberatung
|
|
|
|
04.11.2025
| |||
|
●
Gestoppt
|
|
Finanzausschuss der Gemeinde Lüdersdorf
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Lüdersdorf
|
Entscheidung
|
|
|
|
09.12.2025
|
Sachverhalt
Gem. § 51 Abs. 1 Straßen-Wegegesetz MV können Gemeinden den Straßen Namen geben. Die Namensgebung von Straßen ist eine ordnungsrechtliche Aufgabe. Sie dient im Interesse der Allgemeinheit der erkennbaren Gliederung des Gemeindegebietes und hat Bedeutung für das Meldewesen, die Polizei, die Post, die Feuerwehr und den Rettungsdienst. Sobald diese Belange Bedeutung bekommen, hat die Gemeinde dem dadurch Rechnung zu tragen, dass sie den auf ihrem Gemeindegebiet befindlichen Straßen Namen gibt. Bedeutung erlangt diese Straße, sobald sie für die Öffentlichkeit zugänglich ist.
Als Vorschlag für einen Straßennamen gibt es vom Vorhabenträger die Idee: Weidenweg
Beschlussvorschlag
Die Gemeinde Lüdersdorf beschließt folgende Straßen zu benennen:
Gemarkung: Herrnburg
Flur: 001
Flurstück: 00188/014
Die komplette Straße (Planstraße A) erhält den Straßennamen: Weidenweg
Gemarkung: Herrnburg
Flur: 001
Flurstücke: 00129/054 und 00129/053
Die Planstraße B erhält den Namen Am Bahnhof (Verlängerung des bisherigen Straßenverlaufs)
Die Namen treten zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Kraft.
Die Benennung wird in Gestalt einer Allgemeinverfügung ortsüblich bekannt gegeben.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
475,5 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
2,1 MB
|
