Beschlussvorlage - 3/0061/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Menzendorf möchte zu Ehren Werner von Siemens eine Straße im Hauptort nach ihm benennen.

 

Hierzu wurde der Verbindungsweg zwischen der „Hauptstraße“ und der Straße „An der Technik“ vorgeschlagen. Hier würde eine Straßenbenennung keine Anwohner treffen.

 

Es betrifft teilweise das Grundstück 00035/000, Flur 001, Gemarkung Menzendorf.

 

Gem. § 51 Abs. 1 Straßen-Wegegesetz MV können Gemeinden Straßen Namen geben.

 

Gem. Vorberatung der Gemeindevertretung Menzendorf vom 12.08.2025 wird der Name „Werner-von-Siemens-Straße“ favorisiert.

 

Es müssten 2 Straßennamensschilder aufgestellt werden.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Menzendorf beschließt folgende Straße zu benennen:

 

Gemarkung: Menzendorf

Flur: 001

Flurstück: teilw. 00035/000

 

Der Verbindungsweg zwischen der „Hauptstraße“ und der Straße „An der Technik“ erhält den Straßennamen:   Werner-von-Siemens-Straße

 

Der Name tritt zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Kraft.

 

Die Benennung wird in Gestalt einer Allgemeinverfügung ortsüblich bekannt gegeben.

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Finanz. Auswirkung

2 Straßennamensschilder inklusive Aufbau im Wert von ca. 500,-€

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Anlagen

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