Beschlussvorlage - 4/0343/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Zweckverband Grevesmühlen möchte gemeinsam mit den verbandsangehörigen Gemeinden die Bereitstellung von Trinkwasser im öffentlichen Raum vorantreiben und hat den Gemeinden deshalb vor einiger Zeit eine Kooperation für die Aufstellung von Wasserspendern im öffentlichen Raum angeboten. Dieses Angebot sei auch im Rahmen einer der letzten Verbandsversammlungen den verbandsangehörigen Gemeinden vorgestellt worden. Auch den Verwaltungen wurde das Vorhaben inzwischen konkreter vorgestellt.

 

Für die Stadt Schönberg gab es seinerzeit E-Mail-Verkehr zwischen Bürgermeister Korn und der Amtsverwaltung. Durch den Bürgermeister sei der Beschaffung eines öffentlichen Trinkwasserspenders zugestimmt worden und als Standort schließlich der Markplatz, Höhe der Behindertenparkplätze, festgelegt worden.

Auf Grundlage dieser Abstimmungen ist der Zweckverband auch bereits in den Beschaffungsprozess eingestiegen (Sammelbeschaffung für mehrere Gemeinden im Verbandsgebiet). Vorgesehen ist derzeit das Jahr 2026 für die Inbetriebnahme.

 

Eine förmliche Bekundung der Stadt Schönberg gibt es bisher allerdings nicht. Der Verwaltung wurden zuletzt auch, insbesondere auch aufgrund der Kosten und der Haushaltslage, Zweifel an der Notwendigkeit aus Gremien der Stadt bekannt.

Deshalb ist es geboten, die Willensbildung der Gremien herbeizuführen. Dabei ist die Frage zu beantworten, ob die Stadt Schönberg sich an dem Angebot des Zweckverbandes beteiligt und wenn ja, an welchem Standort.

 

Haushaltsmittel sind derzeit nicht geplant, wären für einen Nachtrag oder die nächste reguläre Haushaltsplanung (2027) ggf. zu berücksichtigen.

 

 

 

Inhalte des Angebotes des Zweckverbandes (siehe Anhang):

 

Der Zweckverband kalkuliert derzeit mit Gesamtinvestitionskosten von ca. 10.000,00 € netto, das sind rund 12.000,00 € brutto. Das beinhaltet die Beschaffung, Installation und Inbetriebnahme einer Granitsäule, inkl. Trink- und Abwasseranschluss.

Die Anschaffungskosten sollen hälftig geteilt werden (Anschaffungs- und Herstellungskosten z. B. 12.000,00 €: d. h. 6.000,00 € ZV GVM und 6.000,00 € Gemeinde).

Die laufende Unterhaltung übernimmt der Zweckverband. Ebenso werden keine Wassergebühren erhoben.

Die Gemeinden haben allerdings für die Kosten der Beprobung und Reinigung zur Gewährleistung des Gesundheits- und Infektionsschutzes aufzukommen. Diese werden sich nach derzeitigem Stand auf 800,00 € bis 1.000,00 € jährlich pro Anlage belaufen.

 

Voraussetzung für den Standort ist eine Trink- und Abwasserleitung in unmittelbarer Nähe (eine Abwasserentsorgung wird aufgrund der täglichen automatischen Spülvorgänge nötig).

 

Hintergrund des Angebotes des Zweckverbandes:

 

Im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist die Verpflichtung für Gemeinden verankert, öffentliche Trinkwasserspender bereitzustellen, "soweit dies technisch durchführbar und unter Berücksichtigung des Bedarfs und der örtlichen Gegebenheiten, wie Klima und Geografie, verhältnismäßig ist".

Begründet wird diese Verpflichtung nicht nur mit dem Recht auf sauberes Wasser für alle Menschen, sondern auch mit der Klimaanpassung (Schutz vor Hitze) und der Reduzierung des Gebrauchs von Plastikflaschen.

Damit wurde eine Bestimmung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in nationales Recht umgesetzt.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadt Schönberg nimmt das Angebot des Zweckverbandes an und beauftragt die Beschaffung, Installation und Inbetriebnahme sowie die laufende Unterhaltung eines öffentlich Trinkwasserspenders wie vorgeschlagen.

Die Investitionskosten werden hälftig geteilt.

Die Maßnahme soll im Jahr 2027 umgesetzt werden.

Als Standort wird der Marktplatz, im Bereich der Behindertenparkplätze, festgelegt.

Die laufenden Kosten für Beprobung und Reinigung zur Gewährleistung des Gesundheits- und Infektionsschutzes werden durch die Stadt Schönberg getragen.

Es sind entsprechende Haushaltsmittel für das Jahr 2027 und folgende zu planen.

 

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Finanz. Auswirkung

Es sind zu planen:

 

1.

Gesamtinvestitionskosten: 12.000,00 €

davon

  • 6.000,00 € Zweckverband GVM
  • 6.000,00 € Stadt Schönberg

 

2.

jährliche Bewirtschaftung: 1.000,00 €

 

 

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Anlagen

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