Informationsvorlage - 4/0346/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Rottensdorfer Straße (und die Fritz-Reuter-Straße) ist in voller Länge und im weiteren Verlauf bis zur Rampe an die B 104 in einem schlechten Zustand. Im Zusammenhang mit der weiteren Entwicklung an der Rottensdorfer Straße (B-Plan 12) wird daher auch insbesondere der Ausbau der Rottensdorfer Straße in die Überlegungen zum B-Plan 12 einbezogen werden müssen.

 

Für einen Ausbau der Straße und Herstellung eines (Geh-) und Radweges, inkl. Beleuchtung, gibt es derzeit folgende Möglichkeit der Förderung:

 

1.

Für den Ausbau der Fritz-Reuter-Straße (beginnend an der Maurinebrücke – Ende Sanierungsgebiet Markt) und der Rottensdorfer Straße mit Verlängerung bis an die Rampe zur B 104 kommt derzeit eine Förderung nach der KommStrbauFöRL M-V in Betracht. Gefördert werden alle Teileinrichtungen.

Die Förderquote beträgt 65 % der Baukosten, Planungsleistungen sind nicht förderfähig.

Die nächst mögliche Antragsfrist (zunächst für die Aufnahme des Projektes) ist Januar 2026. Eine Bewilligung (und Bau) könnte in den Jahren 2028 – 2030 erfolgen.

Der Ausbau könnte auch in 2 Abschnitten erfolgen, z. B.

1. BA: Rottensdorfer Straße

2. BA: Fritz-Reuter-Straße

Aus Sicht der Verfügbarkeit von Fördermitteln wäre das aber nicht sinnvoll.

 

2.

Für den Bau eines Radweges (inkl. Beleuchtung) an der Rottensdorfer Straße vom Vorhabengebiet B 12 bis zum Baumarkt könnte (neben der Straßenbauförderung) auch eine Förderung nach der RadFörderRL in Frage kommen.

Fördermittel stehen dort derzeit noch zur Verfügung, Antragsfristen gibt es nicht. Mit einer vollständigen Planung würde also auch unverzüglich bewilligt werden können.

Förderquote: 75 % (Rubikon rot oder orange = 90 %)

 

Das könnte bedeuten:

  • Straßenausbau Rottensdorfer Straße und Fritz-Reuter-Straße: 65 % Förderung der Baukosten (keine Planungsleistungen) nach der KommStrbauFöRL M-V (SBA)
  • Radwegebau separat inkl. Beleuchtung  (ggf. parallel zum Straßenbau): 90 % der (förderfähigen) Investitionskosten (inkl. Planungsleistungen) nach der RadFörderRL (LFI M-V)

 

 

Diese Informationen dienen auch der Vorbereitung einer geplanten gemeinsamen Sitzung des Finanz- und Hauptausschusses mit anschließender Sitzung der Stadtvertretung im Dezember diesen Jahres, die den B-Plan 12 zum Thema haben.

 

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