Informationsvorlage - 1/0163/2025

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

In der letzten Sitzung des Sozialausschusses wurde die Einbindung der Haltestelle an der Grundschule in die Rufbuslinie 71 diskutiert. Die Verwaltung wurde gebeten, die Anfrage an die Firma Nahbus weiter zu geben. Gemäß Rückmeldung von der Firma Nahbus ist nach Abstimmung mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg, die Einbindung von Schulen in das Rufbusnetz derzeit nicht Bestandteil der geltenden Richtlinie. Für den Schülerverkehr bestehen bereits entsprechende Linienverkehre nach § 42 PBefG, die durch NAHBUS betrieben werden. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage des Landkreises können derzeit keine neuen Leistungen im Rufbusbereich umgesetzt werden. Das Thema wurde jedoch an den Fachdienst Bildung und Kultur weitergeleitet und kann im Rahmen zukünftiger Fahrplankonferenzen erneut aufgegriffen werden.

Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr M-V hat eine Anhörung gemäß § 14 PBefG zur Wiedererteilung der Genehmigungen für Linienverkehre nach § 42 PBefG im Landkreis Nordwestmecklenburg für den Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2035 an die Gemeinden gesandt. Die Verwaltung hat den Sachverhalt gegenüber der zuständigen Sachbearbeiterin des Straßenbaues und Verkehr M-V dargestellt und um Berücksichtigung der Haltestelle Grundschule Herrnburg gebeten – gegebenenfalls über die Linie 390, sofern eine Einbindung über die Linie 71 nicht möglich ist. Eine Rückmeldung hierzu steht noch aus.

Loading...