Beschlussvorlage - 4/0353/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Beschluss 4/0294/2025 traf die Gemeinde Menzendorf die Entscheidung zum Bau eines neuen Feuerwehrgebäudes auf dem Grundstück Hauptstraße 10. Die Vorplanung erfolgt in Abstimmung mit der HFUK, wobei die Raumanforderungen für den Sozialbereich auf ein praktikables und vertretbares Mindestmaß abgestellt werden. Die Schwarz-Weiß-Trennung im Garderobenbereich, sowie die generelle Trennung weiblich / männlich wird umgesetzt. Der Bürobereich des Wehrführers und ein kleiner Besprechungsraum mit Teeküche werden in den Sozialtrakt mit integriert. Große Besprechungen für alle Mitglieder der Feuerwehr werden im Gemeinderaum im Gemeindehaus stattfinden. Das Notstromaggregat und das Lager für Einsatzmittel werden im Sozialtrakt eingerichtet.

Die Fahrzeughalle wird für 2 Stellplätze inkl. Nebengelass hergerichtet. Die Ausfahrt der Feuerwehrfahrzeuge erfolgt über die Nebenstraße.

Für das Jahr 2026 sind im Haushalt 380.000 € für Planungsleistungen zur Erreichung der Baugenehmigung und Ausführungsplanung sowie Mittel für erste Ausschreibungen und ein Beginn von Bauarbeiten Bauarbeiten vorgesehen, sollte im Frühjahr eine Fördermittelzusage erteilt werden.

Im Jahr 2027 sollen auf dieser Grundlage die Baumaßnahmen fortgeführt und komplett umgesetzt werden, sodass hier im Haushalt 840.000,-€ eingeplant werden.

 

Das Amt hält den laufenden Antrag auf Förderung aufrecht, hat die Zuordnung auf eine Förderung über Sonderbedarfszuwendungen korrigieren müssen. Das Programm ‚Musterfeuerwehrhaus‘ kann auf Grund der kürzlich veröffentlichten Vorgaben hinsichtlich der vorgegebenen Grundstücksanforderungen nicht in Anspruch genommen werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Menzendorf fasst den Grundsatzbeschluss, die Planungsphasen 3-9 öffentlich auszuschreiben. Eine Beauftragung erfolgt vorbehaltlich einer Fördermittelzusage stufenweise, zunächst nur für die Planungsphasen 3 und 4 bis zur Genehmigungsplanung. Die weiteren Leistungsphasen werden nach Fördermittelzusage beauftragt.

Die Vorbereitung und Durchführung des erforderlichen Vergabeverfahrens einschließlich der Zuschlagserteilung wird an die Amtsverwaltung delegiert. Die Zuschlagserteilung erfolgt durch die Bürgermeisterin und deren Stellvertreterin.

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmittel 2026:

Ausgaben:    380.000 €

Einnahmen:  180.000 €

Haushaltsmittel 2027:

Ausgaben:    840.000 €

Einnahmen: 500.000 €

 

 

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