Beschlussvorlage - 1/0139/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

In ihrer Sitzung vom 18.03.2025 hat die Stadtvertretung Schönberg den Doppelhaushalt 2025/2026 beschlossen. Im Stellenplan wurde für die Stelle Nr. 13 – Projektmanager Wirtschaftsbelebung – der Vermerk angebracht, dass eine Stellenbesetzung nur erfolgt, wenn eine ESF-Förderung erfolgt sowie ein kw-Vermerk angebracht zum 31.03.2026 (Ende des ursprünglichen Förderzeitraums).

 

Eine Förderzusage liegt nunmehr für den Zeitraum 01.10.2025 bis 30.09.2026 vor und der kw-Vermerk muss demenentsprechend auf den 30.09.2026 verschoben werden.

 

Die Besetzung der Stelle erfolgte ebenfalls in der Zwischenzeit.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg beschließt, den Vermerk im Stellenplan „Voraussetzung für die Stellenbesetzung ist die Bewilligung der ESF-Förderung“ zu streichen sowie den kw-Vermerk auf den 30.09.2026 zu verschieben.

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Finanz. Auswirkung

 

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