Beschlussvorlage - 2/0126/2025-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 48 Abs 2 Nr. 2 und 3 KV M-V hat die Kommune unverzüglich eine Nachtrags-haushaltssatzung zu erlassen, wenn im Ergebnishaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen, Entsprechendes gilt im Finanzhaushalt für Auszahlungen bzw. für bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen.

 

Der 1. Nachtragshaushalt für 2025/2026 wurde in der Sitzung des Finanzausschusses vom 28.10.2025 bereits vorberaten. Die Empfehlungen des Finanzausschusses sind in diesen Entwurf bereits enthalten.

 

Die finanziellen Auswirkungen sind im Vorbericht erläutert.

 

Der Orientierungsdatenerlass für das Haushaltsjahr 2026 liegt der Verwaltung vor. Die Daten wurden ebenfalls im Nachtragshaushalt berücksichtigt.

Sollten sich bei der Höhe der Amtsumlage für 2026 noch Änderungen ergeben, werden diese vor Einreichung der Unterlagen bei der Rechtsaufsichtsbehörde im Nachtragshaushalt eingepflegt.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2025/2026.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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