Beschlussvorlage - 4/0363/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung Lüdersdorf hat am 17.10.2024 die vorgelegte Planung zu den Anlagen zur Sanierung des Sportplatzes sowie die Beantragung von möglichen Förderungen beschlossen. Die Förderanträge auf Sonderbedarfszuweisung und Sportstättenförderung wurden daraufhin gestellt, Zuwendungsbescheide liegen derzeit noch nicht vor.

Der Deutsche Bundestag hat mit Beschluss des Bundeshaushalts 2025 Haushaltsmittel für ein neues Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) bereitgestellt. Die Zuwendung gilt als Komplementärfinanzierung. Um eine eventuelle Förderung für das Bundesprogramm zu erlangen, muss die Gemeinde bis zum 15.01.2026 einen Förderantrag gestellt haben. Hierzu sind in einer 1. Phase (Interessenbekundungsverfahren) die Projektskizze und der Beschluss der Gemeindevertretung zur Teilnahme am Projektaufruf 2025 einzureichen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Lüdersdorf beschließt die Teilnahme am Projektaufruf 2025, ein entsprechender Förderantrag ist bis zum 15.01.2026 zu stellen.

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Finanz. Auswirkung

Einnahmen in Höhe von bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben von derzeit 3.200.000,00 €

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Anlagen

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