Informationsvorlage - 4/0368/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung der Stadt Schönberg vom 18.11.2025 wurden grundsätzliche Fördermöglichkeiten für einen Ausbau der Rottendorfer Straße im Zuge der weiteren Flächenentwicklungen dort vorgestellt (Vorlage 4/0346/2025).

 

An dieser Stelle werden als Ergänzung Kostenschätzungen für etwaige Maßnahmen geliefert.

 

1. Straßenausbau Rottensdorfer Straße

 

Ausbaubereich:

Rampe B 104 bis Fritz-Reuter-Straße einschließlich Einmündung Schlauentrift - Ausbaulänge ca. 1.000 m,

innerorts ca. 390 m,

außerorts ca. 610 m

 

Kostenschätzung:

Baukosten = 1.243.465,00 € netto, 1.479.723,35 € brutto

Planungskosten = 155.000,00 € netto, 184.450,00 € brutto

Kosten gesamt = 1.664.173,35 €

 

Förderung: nach der KommStrbauFöRL M-V (SBA)

65 % der Baukosten; Planungsleistungen (und ggf. Grunderwerb) nicht förderfähig

Förderung = 961.820,18 €

 

Eigenanteil:

Eigenanteil = 702.353,17 €

 

2. Ausbau Geh- und Radweg an der Rottensdorfer Straße in Schönberg

 

Ausbaubereich:

Neuanlage Geh- u. Radweg ab Anbindung B-Plan Nr. 12 bis Höhe Schlauentrift (Baumarkt) - Ausbaulänge ca. 670 m

 

Kostenschätzung:

Baukosten = 458.220,00 € netto, 545.281,80 € brutto

Planungskosten = 56.500,00 € netto, 67.235,00 € brutto

Kosten gesamt = 612.516,80 €

 

Förderung: nach der RadFörderRL (LFI M-V)

90 % der Baukosten und Planungsleistungen

Förderung = 551.265,12 €

 

Eigenanteil:

Eigenanteil = 61.251,68 €

 

3. Ausbau der Fritz-Reuter-Straße in Schönberg

 

Ausbaubereich:

Fritz-Reuter-Straße (Schlauentrift) bis Gewässerkreuzung Maurine - Ausbaulänge ca. 380 m

 

Kostenschätzung:

Baukosten = 949.275,00 € netto, 1.129.637,25 € brutto

Planungskosten = 120.000,00 € netto, 142.800,00 € brutto

Kosten gesamt = 1.272.437,25 €

 

Förderung: nach der KommStrbauFöRL M-V (SBA)

65 % der Baukosten; Planungsleistungen (und ggf. Grunderwerb) nicht förderfähig

Förderung = 734.264,21 €

 

Eigenanteil:

Eigenanteil = 538.173,04 €

 

Hinweise:

 

Anhand der Kostenschätzungen wird deutlich, dass eine EU-Vergabe der Planungsleistungen notwendig werden würde, wenn die Maßnahmen als Ganze ausgeführt werden würden. Schon deshalb empfiehlt es sich, einzelne Maßnahmen durchzuführen.

 

Die Kostenschätzungen sind nach den heutigen Preisen (Erfahrungswerte aus anderen Maßnahmen) kalkuliert und können deshalb nur als Orientierung dienen.

Die Fördermöglichkeiten beruhen ebenfalls auf dem jetzigen Stand (Verfügbarkeit der Mittel).

 

Die o. g. Angaben gelten für eine alsbaldige Verfolgung der Vorhaben und können nicht als Prognose für die Zukunft hergenommen werden.

 

Beim Straßenbauamt (Straßenbau) wären die Projektanträge im Januar 2026 zu stellen, um eine Berücksichtigung der Maßnahme für etwa 2028 - 2030 zu finden.

 

Für den Bau eines (Geh-) und Radweges stehen Fördermittel derzeit noch zur Verfügung, Antragsfristen gibt es nicht. Mit einer vollständigen Planung würde also auch unverzüglich bewilligt werden können. Die Förderquote beträgt grundsätzlich 75 % (Rubikon rot oder orange = 90 %).

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Anlagen

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