Beschlussvorlage - 2/0146/2026

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß den Bestimmungen der §§ 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurde der Haushaltsplan und die daraus resultierende Haushaltssatzung für den Haushalt 2026 aufgestellt.

Grundlage für die Aufstellung des Haushaltsplanes 2026 ist der Haushaltserlass des Innenministeriums, aus dem die Orientierungsdaten für die Haushaltsplanung 2026 auf Basis des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern zu entnehmen sind. Hierin werden sowohl Aussagen zu den Zuweisungen und Steueranteilen für die Städte und Gemeinden als auch zu den Umlagegrundlagen für Kreis- und Amtsumlage getroffen. Ferner wurde der Entwurf des Haushaltsplanes 2026 entsprechend der Mittelanmeldungen der Fachämter aufgestellt.

 

Nähere Erläuterungen zum Sachverhalt sind dem Vorbericht zu entnehmen. Zudem können die Zahlen zum Haushalt über folgenden Link eingesehen werden:

https://app.kslplus.de/?kunde=166&gemeinde=4&jahr=2026&plantyp=1&planstufe=1

 

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 13.01.2026 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 mit folgenden Änderungen empfohlen:

  1. Der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen im Produkt 12600, Brandschutz/Feuerwehr, ist von 622.800 € auf 585.000 € zu reduzieren. (Vergleich Vorjahr = 566.300 €)
  2. Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuern A und B um jeweils 20 Prozent.

Die Kürzung gemäß Punkt 1 sowie die Anpassung der Hebesätze gem. Punkt 2 und der daraus resultierenden Mehreinnahmen von ca. 3400 € für Grdst. A und ca. 30.000 € für Grdst. B sind im vorliegenden Zahlenwerk noch nicht eingearbeitet. Hierzu sollte zunächst der Beschluss der Gemeindevertretung abgewartet werden.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 nebst Anlagen gemäß GemHVO-Doppik:

 

  1. in vorliegender Fassung   oder

 

  1. mit folgenden Änderungen:

 

1. Der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen im Produkt 12600, Brandschutz/Feuerwehr, ist von 622.800 € auf 585.000 € zu reduzieren.

2. Die Realsteuerhebesätze sind für die Grundsteuer A und B um jeweils 20 % auf

Grundsteuer A = 253 %

Grundsteuer B = 372 % zu erhöhen, die Gewerbesteuer bleibt mit 390 % unverändert.

 

     

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Finanz. Auswirkung

Die Erläuterungen sind dem Vorbericht zu entnehmen.

 

 

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Anlagen

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