Beschlussvorlage - 2/0147/2026
Grunddaten
- Betreff:
-
Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Jahr 2027 für das Projekt "Badeteich"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Kathrin Wrobel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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29.01.2026
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Geplant
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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29.01.2026
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Sachverhalt
Auf Grundlage des Beschlusses durch die Stadtvertretung vom 16.12.2025 zur Beschlussvorlage „1/0174/2025 Antrag für einen Grundsatzbeschluss Anträge auf Fördermittel / Zuschüsse des Bundes einzureichen“ wurde das Projekt „ Badeteich“ beim Bundesprogramm „ Kulturinvest“ durch den Bürgermeister eingereicht.
Die Kosten für das Gesamtprojekt wurden mit 315.000 € beziffert. Das Konzept Badeteich / Naturbad ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Der geschätzte Eigenanteil der Stadt Schönberg würde sich abzüglich einer Förderung auf ca. 90.000 € belaufen. Die Förderung der eingereichten Projekte kann 55 – 75% betragen.
Die höhere Förderquote können Städte und Gemeinden beantragen, die sich in einer „angespannten“ Haushaltslage befinden.
Da sich die Stadt Schönberg mit hoher Wahrscheinlichkeit über das Jahr 2028 hinaus im Prozess der Haushaltssicherung befindet, kann die Stadt Schönberg somit als eine Stadt mit finanzieller Notlage gesehen werden. Der Bürgermeister hat eine Förderung mit 75 % beantragt.
Dieser Antrag wurde fristgerecht bis zum 15.01.2026 eingereicht.
Für den Fall, dass dieses Projekt in das Förderprogramm aufgenommen wird, wäre eine Realisierung ab dem Jahr 2027 möglich.
Seitens der Stadt Schönberg muss per Beschluss der Nachweis über die Absicht der Bereitstellung der Eigenmittel erbracht werden. Diese setzen sich zusammen aus der Differenz der zu erwartenden Aufwendungen/Auszahlungen und der zu erwartenden Förderung (Einzahlung).
Der Nachweis ist bis zum 31.01.2026 beim Fördermittelgeber vorzulegen.
Beschlussvorschlag
Die Stadt Schönberg beschließt die notwendigen Haushaltsmittel für das Projekt „Badeteich“ im Haushaltsjahr 2027 bereitzustellen.
Die bereitgestellten Haushaltsmittel sind mit einem Sperrvermerk zu versehen und dürfen nur zur Auszahlung gelangen, sofern ein positiver Fördermittelbescheid vorliegt.
Finanz. Auswirkung
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GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
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00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
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FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
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Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
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Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
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Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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726,6 kB
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