Informationsvorlage - 4/0377/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Anlass dieser Vorabinformation ist der beabsichtigte Erlass einer endgültigen Naturschutzgebietsverordnung für das Naturschutzgebiet „Wakenitzniederung mit Herrnburger Binnendüne und Duvenester Moor“. Die bisherige Sicherung soll nach geltendem Landesrecht in eine endgültige Verordnung überführt und der Geltungsbereich um Flächen der Herrnburger Binnendüne sowie des Duvenester Moores erweitert werden. Das Gebiet umfasst überwiegend Flächen der Gemeinde Lüdersdorf, erstreckt sich von südlich der Ortslage Herrnburg bis in Richtung des NSG „Kammerbruch“ (unterbrochen durch die A20) und hat eine Größe von ca. 370 ha; betroffen sind Flächen in den Gemarkungen Herrnburg, Lenschow, Schattin und Duvenest (siehe Übersichtskarte).

 

Ziel der Verordnung ist die dauerhafte Sicherung und Entwicklung wertvoller Niederungs-, Moor-, Gewässer- und Waldlebensräume sowie empfindlicher Trocken- und Sandstandorte. Schwerpunkte sind insbesondere der Erhalt bzw. die Verbesserung des Wasserhaushalts, der Schutz von Gewässern und Uferbereichen, die Sicherung naturnaher Waldstrukturen sowie die Minimierung von Störungen. Grundsätzlich werden Handlungen untersagt, die das Gebiet zerstören, beschädigen, verändern oder nachhaltig beeinträchtigen können; bestehende Nutzungen sollen – soweit möglich – unter naturschutzverträglichen Rahmenbedingungen fortgeführt werden. Ausnahmen oder Befreiungen sind im Einzelfall nach den gesetzlichen Voraussetzungen möglich.

 

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Anlagen

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