Beschlussvorlage - 4/0332/2025-1-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In den Gremien wurde bereits vielfach über das Thema Beschattung auf dem Spielplatz vor der Grundschule diskutiert, jedoch kein konkreter Beschluss gefasst.

Da Spielplatzförderanträge jeweils bis zum 28.02. eines Jahres einzureichen sind und nicht sicher ist, ob das Förderprogramm in 2027 fortgeführt wird, stellt das Amt Schönberger Land für die Gemeinde Lüdersdorf pauschal einen Förderantrag für ein 60m² Sonnensegel. Es sind finanzielle Mittel im Haushalt in Höhe von 35.000€ für 2026 eingestellt. Die voraussichtlichen Kosten werden gemäß Schätzung bei 13.717,86€ inkl. Aufbau und Montage liegen. Der Fördersatz beträgt 80%. Somit verbliebe ein Eigenanteil von 2.743,57€ für die Gemeinde.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Lüdersdorf fasst den Grundsatzbeschluss, einen „Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für kommunale Investitionen in Kinderspielplätze 2023“ für ein 60m² Sonnensegel einzureichen.

Bei einem positiven Zuwendungsbescheid fasst die Gemeindevertretung Lüdersdorf den Grundsatzbeschluss zur Beschaffung eines Sonnensegels für den Spielplatz im Gärtnereiweg an der Schule in Herrnburg. Die Durchführung des Vergabeverfahrens für die Beschaffung sowie für die

Beauftragung der erforderlichen Montage einschließlich der Zuschlagsentscheidung wird an

das Amt delegiert. Die Zuschlagserteilung erfolgt gemäß Hauptsatzung durch den

Bürgermeister und sein Stellvertreter.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

13717,86 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

13717,86 €

Im Ergebnishaushalt

Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja

Förderung

10974,83 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

7/36602/0739

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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