Beschlussvorlage - 4/0395/2026
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss: Aufbau öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im OT Herrnburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Martin Blöcker
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Lüdersdorf
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Vorberatung
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03.02.2026
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Gestoppt
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Hauptausschuss der Gemeinde Lüdersdorf
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Vorberatung
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Lüdersdorf
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Vorberatung
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10.02.2026
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lüdersdorf
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Entscheidung
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24.02.2026
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Sachverhalt
Am 21.01.2026 erreichte die Verwaltung eine Interessenbekundung eines Ladesäulenbetreibers zum Aufbau von öffentlicher Ladeinfrastruktur im OT Herrnburg (Anlage).
- Einkaufzentrum (EKZ)/Bahnhofstraße
Das Einkaufszentrum am Bahnhof bzw. in der Bahnhofstraße eigne sich nach Einschätzung des Interessenten aufgrund der Baufreiheit im Grünstreifen für die Errichtung einer Schnellladeinfrastruktur mit einer Leistung von insgesamt 50 kW (zwei Ladepunkte). Ein Schnelllader mit 150 kW Leistung (zwei Ladepunkte) sei ebenfalls denkbar, hierfür müsse jedoch ein dritter Stellplatz elektrifiziert werden. Wenn die Netzinfrastruktur der E.DIS keine Schnellader erlaubt, sei es auch denkbar, herkömmliche AC-Ladesäulen zu errichten.
Soweit hier bekannt ist, war dieser Standort schön länger im Fokus der Gemeinde für die Ausrüstung mit E-Ladeinfrastruktur.
- angrenzende Wohngebiete
Darüber hinaus sei – mit Blick auf eine Anwohneranfrage – auch ein Bedarf an „Normalladeinfrastruktur“ in den angrenzenden Wohngebieten aufgefallen. Eine sogenannte Quartiersladesäule könne hierfür eine geeignete Lösung darstellen. Idealerweise handelt es sich dann um nicht zugewiesene, öffentlich zugängliche Parkflächen.
„Quartiersladesäulen“ sind für einen Betreiber allerdings auch ein Risiko, denn der Nutzerkreis beschränkt sich hauptsächlich auf die Anwohner und deren Gäste. Nur durch regelmäßige Ladevorgänge lässt sich aber eine Ladesäule wirtschaftlich betreiben. Die o. g. Interessent würde der Gemeinde hier mit Ihrer Bereitschaft für die Errichtung einer Säule sehr entgegenkommen.
Der Ladesäulenbetreiber bietet an, die folgenden Standorte eigenwirtschaftlich zu errichten und öffentlich zu betreiben:
- Parkplatz am Bahnhof
- Parktaschen in der Straße „Staunsfeld“
Die benötigten Flächen stehen im Eigentum der Gemeinde.
Für die Gemeinde entstehen keine Kosten, Sie stellt lediglich öffentlichen Straßenraum (Parkplätze) und etwas Grünfläche im Seitenraum für die Ladesäulen zur Verfügung. Über die Nutzung wäre eine Vereinbarung zu treffen, die das Vertragsverhältnis beschreibt (Errichtung, Netzanschluss, Betrieb und Abrechnung, Unterhaltung und Erneuerung, Laufzeiten, Kündigungsmöglichkeiten, Rückbau, ...
).
Am Standort EKZ ist vorstellbar, ein Nutzungsentgelt für die Gemeinde von dem Betreiber zu verhandeln. Bei der „Quartierssäule“ im Wohngebiet wird verwaltungsseitig von der Forderung eines Nutzungsentgeltes aufgrund o. g. Auslastungsproblematik eher abgeraten.
Hinweis zu Ladesäulen in den Wohngebieten – Bezug zur Anwohneranfrage:
Von einem Anlieger wird - mit Verweis auf eine Verantwortung der Kommune im Rahmen der Mobilitätswende - von fehlenden Lademöglichkeiten in Wohngebieten berichtet.
Nach hiesiger Auffassung kann allerdings keine Kommune und insbesondere keine, die nicht hinreichend finanziell leistungsfähig ist (RUBIKON), einen derart engmaschigen Ausbau, wie er sich, der Anwohnerargumentation folgend, ergeben müsste, in „Eigenregie“ leisten. Kommunen sind deshalb unbedingt auf Partner am freien Markt angewiesen. Wie oben beschrieben, müssen Ladesäulen aber auch wirtschaftlich betrieben werden können. Unabhängig von der Fragestellung, ob die Infrastruktur des Verteilnetzes überhaupt hinreichend leistungsfähig wäre, wird die Bereitstellung von öffentlichen Ladesäulen bis in die letzte Straße aus verschiedenen Gründen einfach nicht möglich sein.
Mit der von dem o. g. Betreiber angebotenen „Quartierslösung“ wird nach der hiesigen Einschätzung ein Angebot geschaffen, dass auch verhältnismäßig ist.
Grundsätzlich besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass Gemeinden Ladesäulen selbst errichten und betreiben. Die Gemeinde würde dann alles selbst finanzieren (Errichtung, Netzanschluss, Betrieb und Abrechnung, Unterhaltung und Erneuerung, ...). Den Betrieb und die Abrechnung des geladenen Fahrstroms würde man dann über einen Dienstleister organisieren (Kosten je Ladepunkt etwa 30,00 € pro Monat - Erfahrungswert). Ein solches Konstrukt verursacht allerdings auch etwas Verwaltungsaufwand hier, und das nicht nur für die Errichtung, sondern auch monatlich laufend.
Da die Bereitstellung von Ladeinfrastruktur keine Pflichtaufgabe der Gemeinde ist, müsste alles unter dem Aspekt der Finanzierbarkeit betrachtet werden.
Es wird um Meinungsbildung gebeten.
Beschlussvorschlag
Die Gemeinde Lüdersdorf stimmt der eigenwirtschaftlichen Errichtung von Ladepunkten für Elektrofahrzeugen durch einen privatwirtschaftlichen Betreiber an den Standorten
- Parkplatz am Bahnhof
- Parktaschen in der Straße „Staunsfeld“
zu.
Die Vertragsgestaltung und Umsetzung obliegt der Verwaltung, nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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