Informationsvorlage - 4/0422/2026
Grunddaten
- Betreff:
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Informationen zum Stand des Endausbaus B 21 - "Am Lüdersdorfer Graben"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Martin Blöcker
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Lüdersdorf
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Information OHNE Beratung
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03.03.2026
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Sachverhalt
Derzeit erfolgt der Endausbau der Erschließungsanlagen im Plangebiet des „Wohnquartiers“ Am Lüdersdorfer Graben (Straßenbau). Die Fortführung durch die Gemeinde Lüdersdorf wurde notwendig, da der ursprüngliche Erschließungsunternehmer in Folge Insolvenz seine vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkam.
Die erhaltene Bürgschaftssumme beträgt 449.300,00 € und reicht, wie sich inzwischen gezeigt hat, damit allerdings nicht aus, um das Vorhaben planmäßig fertigzustellen.
Zunächst war das Ingenieurbüro mit der Weiterführung der Maßnahme durch die Gemeinde Lüdersdorf zu beauftragen (Auftragssumme = 30.325,33 €).
Die Baufirma, welche bereits den „1. Abschnitt“ (also vor der Insolvenz) ausgeführt hat, gab zunächst ein Angebot i. H. v. 473.000,00 € für die Fertigstellung des Straßenbaus, inkl. Landschafts- und Pflanzarbeiten, aber ohne Spielplatz, ab und lag damit deutlich über den zur Verfügung stehenden Mitteln. Dies konnte auf einen Pauschalpreis von 430.000,00 € für den Straßenbau ohne Landschafts- und Pflanzarbeiten und ohne Spielplatz „heruntergehandelt“ werden, was zwar grundsätzlich immer noch über den verfügbaren Mitteln lag, aber zugunsten einer zügigen Fortführung beauftragt wurde. Primäres Ziel war es zunächst, den Straßenbau fertigzustellen.
Im Nachtragshaushalt 2025 wurden schließlich weitere 100.000,00 € Eigenmittel der Gemeinde zur Verfügung gestellt, so dass Unvorhersehbares und auch die erforderlichen (noch auszuschreibenden) Pflanzarbeiten im Herbst 2026 erledigt werden können (Planzungen geschätzt: 31.000,00 €).
Möglicherweise verbleiben noch einige (wenige) Mittel für die Freiraumgestaltung bzw. den Spielplatz.
Die Perspektive für einen Spielplatzbau oder ähnliche Begleitprojekte wäre demnach, von den ursprünglichen Ideen (u. a. im Sozialausschuss) abzurücken und eine „schlanke“, der Situation angepasste, Lösung zu finden. Alternativ wären weitere Eigenmittel nötig, um den ursprünglichen Umfang der „Spielplatzgestaltung“ aufrechtzuerhalten.
Es wurde zwar ein Förderantrag für Spielplätze nach der auslaufenden SpielplFöRL M-V gestellt, der finanziell etwas Entlastung bringen könnte (Zuwendung 15.000,00 €), eine positive Bescheidung ist aber alles andere als gewiss, da die Fördermittel dafür beim Land eigentlich bereits aufgebraucht sind.
Der Zeitplan sah für die Fertigstellung des Straßenendausbaus das I. Quartal 2026 vor. Bis zum Jahreswechsel war der Zeitplan auch eingehalten. Die Pflanzungen waren für den Herbst vorgesehen.
Aufgrund den aktuellen (seit Jahresanfang) bestehenden Wetterbedingungen ist derzeit und vermutlich bis Ende Februar (soweit reichen die Wettereinschätzungen derzeit) kein Arbeiten möglich. Für die Verarbeitung der Pflasterdecke sind Plus-Grade erforderlich.
Die Pflanzungen sind weiterhin für den Herbst 2026 vorgesehen.
Sobald die Arbeiten wieder anlaufen, wird in der ersten Bauberatung ein neuer Bauzeitenplan abzustimmen sein.
Hinweis:
Der Privatweg für zwei „hinterliegende“ Häuser im Plangebiet wird nicht durch die Gemeinde im Zuge dieser Maßnahme hergestellt werden. Dafür gibt es keine (rechtliche) Grundlage. Das ist den Betroffenen zurückliegend auch so mitgeteilt worden. Diese müssten sich ggf. eigenwirtschaftlich um die private Zuwegung zu ihren Häusern kümmern.
