Beschlussvorlage - 4/0401/2026

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Verbindungsstraße von der B104 nach Torisdorf dient nicht nur als Ortsverbindungsstraße sondern erfüllt auch eine wichtige Zuwegung für den Schulbusverkehr.

 

Die Straße befindet sich aktuell in einem schlechten Zustand und muss dringend kurzfristig saniert werden.

Ein Teilabschnitt in Schönberger Zuständigkeit ist im Zuge des BAB-Bau‘s im Jahre 2005 hergestellt worden, weist bereits kleinere Schadstellen auf, muss aber aktuell noch nicht zwingend saniert werden.

 

Die Abschnittslängen und Zuständigkeiten der Stadt Schönberg sowie den Gemeinden Roduchelstorf und Siemz-Niendorf sind in der Anlage dargestellt.

 

Für die Sanierung wird eine qualifizierte Oberflächenbehandlung angeraten, da diese im Hinblick auf Kosten-Nutzen-Haltbarkeit die günstigste Variante darstellt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadt Schönberg fasst den Grundsatzbeschluss zur Durchführung einer qualifizierten Oberflächenbehandlung.

Die erforderlichen Vergabeverfahren einschließlich Zuschlagsentscheidung werden an das Amt delegiert und Gemeindeübergreifend für den gesamten Abschnitt ausgeschrieben.

Die Zuschlagserteilung erfolgt über den Bügermeister und Stellvertreter.

Die zusätzlichen Finanzmittel zur Umsetzung der Maßnahme sind im Nachtragshaushalt entsprechend bereit zu stellen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

11.000,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

54101/5233

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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