Beschlussvorlage - 4/0438/2026

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg hat in ihrer Sitzung am 23.02.2023 die eingegangenen

Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum

Entwurf und zum erneuten Entwurf gemäß § 1 Abs. 7 BauGB abgewogen. Im Ergebnis dieser

Abwägung wurden einzelne Inhalte so bewertet, dass die Stadtvertretung erneut über die Inhalte

entscheiden wird und dass die Abwägungsentscheidung um diese Inhalte ergänzt wird. 

 

Wesentliche Punkte die im Rahmen der Abwägung ergänzend zu bewerten sind:

  • Ergänzung der Planzeichnung durch die Gradientenhöhen zur rechtssichern Bestimmung

des unteren Höhenbezugspunktes

  • Marginale Anpassung der Straßenverkehrsflächen entsprechend den Vorgaben der

technischen Planung in Bereichen von Ausrundungen

  • Aufnahme von untergeordneten Aufschüttungs- und Abgrabungsflächen in Angrenzung an

die geplanten Erschließungsstraßen

  • Überprüfung der Festsetzung von Gewerbegebieten und Überprüfung des

Irrelevanzkriteriums nach TA Lärm in Bezug auf die Vorbelastung durch den Gutachter

  • Darstellung der bereits realisierten Ausgleichsmaßnahmen und Festlegung und

Bestimmung der noch erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen sowie Sicherung der

Ausgleichsmaßnahmen.

 

Die ergänzten Abwägungsvorschläge zu den offenen Inhalten zu den Stellungnahmen zum

erneuten Entwurf sind dieser Beschlussvorlage als Anlage 1 beigefügt.

Die Abwägungsentscheidung der Stadt Schönberg vom 23.02.2023 wird um die Ergebnisse der

Abwägung zu den offenen Inhalten ergänzt. Das Ergebnis ist mitzuteilen.

 

Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg hat in der Sitzung am 23.02.2023 beschlossen, die

Stellungnahme der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) zu berücksichtigen und die von

der Entscheidung betroffenen Grundstückseigentümer und Behörden gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4

BauGB erneut zu beteiligen. Diese erneute Beteiligung der betroffenen Behörden, sonstigen

Träger öffentlicher Belange und der betroffenen Grundstückseigentümer gemäß § 4a Abs. 3 Satz

4 BauGB ist mit Schreiben vom 12.09.2023 erfolgt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen der betroffenen Behörden, sonstigen Träger öffentlicher

Belange und der betroffenen Grundstückseigentümer und der Vorschlag der

Abwägungsentscheidung sind dieser Beschlussvorlage als Anlage 2 beigefügt.

 

Die Planunterlagen sind um die Ergebnisse der Abwägung zu ergänzen. Die Einarbeitung der

Abwägungsergebnisse führt zu einer inhaltlichen Änderung der Planunterlagen in Bezug auf die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung. Es werden in Teilen des Änderungsbereiches

aufgrund der zu berücksichtigenden Vorbelastungen durch die genehmigten Windenergieanlagen

ohne Berücksichtigung der Zielsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 012 und

dessen 1. Änderung anstelle von Gewerbegebieten nunmehr eingeschränkte Gewerbegebiete

festgesetzt. Die Änderung betrifft einen Grundzug der Planung, sodass eine erneute

Öffentlichkeitsbeteiligung zu den geänderten Inhalten durchzuführen ist. Die Begründung und der

Umweltbericht werden entsprechend der Abwägungsentscheidung fortgeschrieben und ergänzt.

 

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Beschlussvorschlag

1. Die Abwägungsentscheidung der Stadt Schönberg vom 23.02.2023 wird unter Beachtung des

Abwägungsgebotes mit folgendem Ergebnis, wie im Abwägungsvorschlag (Anlage 1)

dargestellt, ergänzt. Die Ergänzung der Abwägungsvorschläge und das Abwägungsergebnis

gemäß Anlage 1 macht sich die Stadt Schönberg zu Eigen und ist Bestandteil des

Beschlusses.

 

2. Die während der erneuten Beteiligung der betroffenen Behörden, sonstigen Träger

öffentlicher Belange und der betroffenen Grundstückseigentümer gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4

BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend den Abwägungsvorschlägen

(Anlage 2) gemäß § 1 Abs. 7 BauGB abgewogen. Die Abwägungsvorschläge und das

Abwägungsergebnis gemäß Anlage 2 macht sich die Stadt Schönberg zu Eigen und ist

Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse der Abwägung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4

BauGB mitzuteilen.

 

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Finanz. Auswirkung

Gemäß vertraglichen Vereinbarungen wurden die Kosten unter dem Produkt 51102 im Haushalt berücksichtigt.

 

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Anlagen

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