Beschlussvorlage - 4/0438/2026
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes
Industrie- und Gewerbegebiet „Sabower Höhe“ in Erweiterung
008 der Stadt Schönberg - Ergänzung der Abwägungsentscheidung der Stadtvertretung vom 23.02.2023
Abwägungsbeschluss zur erneuten Betroffenenbeteiligung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Maren Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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03.03.2026
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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17.03.2026
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Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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19.03.2026
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Sachverhalt
Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg hat in ihrer Sitzung am 23.02.2023 die eingegangenen
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum
Entwurf und zum erneuten Entwurf gemäß § 1 Abs. 7 BauGB abgewogen. Im Ergebnis dieser
Abwägung wurden einzelne Inhalte so bewertet, dass die Stadtvertretung erneut über die Inhalte
entscheiden wird und dass die Abwägungsentscheidung um diese Inhalte ergänzt wird.
Wesentliche Punkte die im Rahmen der Abwägung ergänzend zu bewerten sind:
- Ergänzung der Planzeichnung durch die Gradientenhöhen zur rechtssichern Bestimmung
des unteren Höhenbezugspunktes
- Marginale Anpassung der Straßenverkehrsflächen entsprechend den Vorgaben der
technischen Planung in Bereichen von Ausrundungen
- Aufnahme von untergeordneten Aufschüttungs- und Abgrabungsflächen in Angrenzung an
die geplanten Erschließungsstraßen
- Überprüfung der Festsetzung von Gewerbegebieten und Überprüfung des
Irrelevanzkriteriums nach TA Lärm in Bezug auf die Vorbelastung durch den Gutachter
- Darstellung der bereits realisierten Ausgleichsmaßnahmen und Festlegung und
Bestimmung der noch erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen sowie Sicherung der
Ausgleichsmaßnahmen.
Die ergänzten Abwägungsvorschläge zu den offenen Inhalten zu den Stellungnahmen zum
erneuten Entwurf sind dieser Beschlussvorlage als Anlage 1 beigefügt.
Die Abwägungsentscheidung der Stadt Schönberg vom 23.02.2023 wird um die Ergebnisse der
Abwägung zu den offenen Inhalten ergänzt. Das Ergebnis ist mitzuteilen.
Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg hat in der Sitzung am 23.02.2023 beschlossen, die
Stellungnahme der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) zu berücksichtigen und die von
der Entscheidung betroffenen Grundstückseigentümer und Behörden gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4
BauGB erneut zu beteiligen. Diese erneute Beteiligung der betroffenen Behörden, sonstigen
Träger öffentlicher Belange und der betroffenen Grundstückseigentümer gemäß § 4a Abs. 3 Satz
4 BauGB ist mit Schreiben vom 12.09.2023 erfolgt.
Die eingegangenen Stellungnahmen der betroffenen Behörden, sonstigen Träger öffentlicher
Belange und der betroffenen Grundstückseigentümer und der Vorschlag der
Abwägungsentscheidung sind dieser Beschlussvorlage als Anlage 2 beigefügt.
Die Planunterlagen sind um die Ergebnisse der Abwägung zu ergänzen. Die Einarbeitung der
Abwägungsergebnisse führt zu einer inhaltlichen Änderung der Planunterlagen in Bezug auf die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung. Es werden in Teilen des Änderungsbereiches
aufgrund der zu berücksichtigenden Vorbelastungen durch die genehmigten Windenergieanlagen
ohne Berücksichtigung der Zielsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 012 und
dessen 1. Änderung anstelle von Gewerbegebieten nunmehr eingeschränkte Gewerbegebiete
festgesetzt. Die Änderung betrifft einen Grundzug der Planung, sodass eine erneute
Öffentlichkeitsbeteiligung zu den geänderten Inhalten durchzuführen ist. Die Begründung und der
Umweltbericht werden entsprechend der Abwägungsentscheidung fortgeschrieben und ergänzt.
Beschlussvorschlag
1. Die Abwägungsentscheidung der Stadt Schönberg vom 23.02.2023 wird unter Beachtung des
Abwägungsgebotes mit folgendem Ergebnis, wie im Abwägungsvorschlag (Anlage 1)
dargestellt, ergänzt. Die Ergänzung der Abwägungsvorschläge und das Abwägungsergebnis
gemäß Anlage 1 macht sich die Stadt Schönberg zu Eigen und ist Bestandteil des
Beschlusses.
2. Die während der erneuten Beteiligung der betroffenen Behörden, sonstigen Träger
öffentlicher Belange und der betroffenen Grundstückseigentümer gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4
BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend den Abwägungsvorschlägen
(Anlage 2) gemäß § 1 Abs. 7 BauGB abgewogen. Die Abwägungsvorschläge und das
Abwägungsergebnis gemäß Anlage 2 macht sich die Stadt Schönberg zu Eigen und ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse der Abwägung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4
BauGB mitzuteilen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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10,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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467,5 kB
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