Beschlussvorlage - 4/0431/2026

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß den Forderungen aus dem Bauausschuss sowie mehrerer Bürgeranfragen wurde geprüft ob eine Gehwegverbindung vom betreuten Wohnen zum EKZ (Einkaufszentrum) hergestellt werden kann.

Aus baulicher Sicht ist eine Wegeverbindung bis zur Bushaltestelle möglich. Auf der Gegenüberliegenden Seite der Fahrbahn wird der Weg fortgeführt.

Zusätzlich sollten 2 Straßenlampen neu hergestellt werden.

Anliegende Skizze soll den Umbau grob veranschaulichen.

 

Ein gesicherter Überweg ist vom Parkplatz zum EKZ vorhanden. Im Kreuzungsbereich darf dieser nicht angeordnet werden. Ebenso darf eine Fußgängerfurt nicht angeordnet werden.

Nach den verkehrsrechtlichen Grundsätzen ist dies auch nicht notwendig.

Gemäß Paragraf 9 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) haben Fußgänger an Kreuzungen und Einmündungen Vorrang vor abbiegenden Fahrzeugen. Ebenso müssen ausfahrende Fahrzeuge den Querverkehr (in diesem Fall Fußgänger) Vorrang gewähren.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Lüdersdorf beschließt die Herstellung einer Wegeverbindung vom betreuten Wohnen bis zur Bushaltestelle durchführen zu lassen.

Das Amt Schönberger Land wird beauftragt alle für die Umsetzung benötigten Planungen, Voruntersuchungen, Ausschreibungen und Vergabeverfahren sowie Zuschlagsentscheidungen durchzuführen.

Die Zuschlagserteilung erfolgt über den Bürgermeister und dessen Stellvertreter.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

65.000,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

65.000,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

54101/096

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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